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Analyse nach dem EU-Gipfel: Der Weg zur Stabilitätsunion

Analyse nach dem EU-Gipfel

Der Weg zur Stabilitätsunion

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    Europa verordnet sich einen neuen Rettungsschirm. Dieser Krisenmechanismus heißt offiziell ESM und soll nun bereits im März 2012 aufgespannt werden.
    Europa verordnet sich einen neuen Rettungsschirm. Dieser Krisenmechanismus heißt offiziell ESM und soll nun bereits im März 2012 aufgespannt werden. Foto: Foto: Fotolia

    Brüssel Man kann nur ausgeben, was man hat. Das ist der Grundsatz für die neue Stabilitätsunion, die die 17 Euro-Staaten plus neun weitere Länder jetzt errichten wollen. Das wurde im Detail beschlossen:

    Schuldenbremse Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen und dies auch in ihrer Verfassung zu verankern. Dieses Ziel gilt als erreicht, wenn das strukturelle Defizit (also bereinigt um die Konjunktureffekte) höchstens 0,5 Prozent beträgt. Wird diese Grenze überschritten, setzt sich automatisch ein Korrekturmechanismus in Gang. Die Kommission prüft dann den Etat und kann Veränderungen einfordern. Außerdem muss der betreffende Staat ein Reformprogramm vorlegen.

    Wirkung: Stabilität wird so zur Pflicht. Genau das hatten Finanzmärkte und Ratingagenturen immer gefordert.

    Automatische Strafen Wer sich höher verschuldet, als es die bisherigen Grenzen erlauben (maximal drei Prozent Neuverschuldung, ein Schuldenstand unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts), wird automatisch bestraft. Das Verfahren ist nur mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen – eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Regeln. Sanktionen können Geldbußen sein oder der zeitweise Stimmverlust in Ministerräten.

    Wirkung: Wie stark dieser Sanktionsmechanismus umgesetzt wird, ist unklar. Dass die Drohung dennoch wirkt, zeigt das Beispiel Belgien. Dort einigte man sich erst auf einen Sparhaushalt, nachdem die Kommission eine 700-Millionen-Euro-Strafe in Aussicht gestellt hatte.

    Haushaltskontrolle Die Kommission überwacht die nationalen Etats, die bereits im Entwurfsstadium eingereicht werden müssen. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission soll mit höchster Priorität in Kraft gesetzt werden. Wirkung: Zur Disziplinierung ist dieses Instrument gut geeignet. In vielen Ländern (auch in Deutschland) drohen jedoch verfassungsrechtliche Probleme.

    Eigener Vertrag Die 17 Euro-Staaten sowie die neun Nicht-Euro-Mitglieder Bulgarien, Dänemark, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Tschechien, Schweden und Ungarn schließen einen neuen Vertrag, der die Gründung einer Fiskalunion vorsieht. Nur Großbritannien wird als eines Mitgliedsland das Dokument nicht unterzeichnen. Der Entwurf soll bis März 2012 fertiggestellt sein. Bis Ende nächsten Jahres will man alle notwendigen Zustimmungen der nationalen Regierungen und Parlamente sowie eventuelle Volksabstimmungen eingeholt haben. Mutmaßlich könnten in Irland und den Niederlanden Referenden fällig werden.

    Wirkung: Der Vertrag ist ein wichtiges Signal an die Finanzmärkte. Jedoch wirft ein Vertrag im Vertrag rechtliche Probleme auf. Und: Das Europa-Parlament will unbedingt beteiligt werden.

    Rettungsschirm Der bisherige Rettungsschirm EFSF läuft 2013 aus. Er wird zu einer Art Kaskoversicherung für Anleger ausgebaut und sichert deren Einlagen bis zu 30 Prozent ab. Dadurch erhöht sich die Schlagkraft des Rettungsfonds auf rund 750 Milliarden Euro.

    Im März 2012 soll parallel dazu der dauerhafte Europäische Krisenmechanismus (ESM) gestartet werden – ein Jahr früher als geplant. Er ist mit 500 Milliarden gefüllt, wobei bereits vergebene Kredite eingerechnet sind. Die Mitgliedstaaten können ihre Einlagen (Deutschland steht mit rund 22 Milliarden Euro gerade) schrittweise über mehrere Jahre verteilt einzahlen. Die Vergabe der ESM-Mittel ist nur mit Zustimmung von mindestens 85 Prozent der Einzahler möglich. Bisher war hier Einstimmigkeit geplant. Wer wie Deutschland allerdings mehr als 15 Prozent der Bürgschaften stellt, wird mit einem Vetorecht ausgestattet.

    Wirkung: Stückwerk. Dennoch bekommen die Mitgliedstaaten auf diese Weise fast eine Billion Euro zur Stützung hoch verschuldeter Staaten zusammen. Ob damit allerdings auch ein Zusammenbruch Italiens finanzierbar wäre, ist unklar.

    Beteiligung privater Gläubiger Banken, Versicherungen und andere private Gläubiger werden – außer für Griechenland – nicht noch einmal zu einem Schuldenschnitt aufgefordert. Am Markt sei dieses Signal „missverständlich“ aufgenommen worden, sagte EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy.

    Wirkung: eine Bauchlandung, auch für die Bundeskanzlerin. Die viel beschworene Beteiligung der Banken hat sich als Bumerang erwiesen, weil Anleger völlig verunsichert waren. Die Korrektur war nötig.

    Internationaler Währungsfonds Die Euro-Staaten sowie die Länder, die sich an dem neuen Vertrag beteiligen wollen, haben zehn Tage Zeit, um zu überlegen, ob sie ihre Notenbanken verpflichten, insgesamt 150 Milliarden Euro an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zu zahlen. Dort sollen diese Gelder dazu dienen, weitere Investoren anzulocken, um dann mit etwa 200 Milliarden verstärkt klammen europäischen Staaten zu helfen.

    Wirkung: ein etwas seltsamer Umweg. Über den Zugriff auf die Notenbanken will man verhindern, dass die Etats überstrapaziert werden. Die Chancen, zusätzliche Zahler zu gewinnen, stehen nicht schlecht.

    Eurobonds EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und Kommissionspräsident José Manuel Barroso sind gescheitert. Beide wollten einen langfristigen Fahrplan für die Einführung gemeinsamer Anleihen durchsetzen. Das wurde abgelehnt.

    Wirkung: Derzeit ist dieser Vorschlag ohne Bedeutung. Am Ende der Entwicklung zu einer Wirtschafts- und Stabilitätsunion wird man darauf zurückkommen.

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