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Versicherung: Der verlorene Schlüssel

Versicherung

Der verlorene Schlüssel

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    Schlüssel verloren, sodass in der gesamten Wohnanlage die Schlösser ausgetauscht werden müssen? Eine Versicherung kann hier einspringen.
    Schlüssel verloren, sodass in der gesamten Wohnanlage die Schlösser ausgetauscht werden müssen? Eine Versicherung kann hier einspringen.

    Geldbeutel, Handy, Schlüssel – all diese Dinge begleiten uns täglich. Zum Einkaufen, zum Arbeiten, zum Weggehen. Doch wohin mit den ganzen Sachen, wenn man abends tanzen will? Unbedacht wird die Tasche schnell auf die Bank gelegt, und ab auf die Tanzfläche. Doch was, wenn die Tasche später nicht mehr da ist? Dann wird das harmlose Vergnügen zum teuren Ämterlauf: Personalausweis und Führerschein müssen neu beantragt, die Kreditkarten gesperrt und ein Ersatz für das Handy organisiert werden. Das größte Problem könnte allerdings der Hausschlüssel werden – zumindest das teuerste.

    Tasche weg, Schlüssel weg

    Raphaela Meier (Name geändert) ist genau das passiert. Mit Freunden war sie abends weg, die Tasche zu späterer Stunde ebenfalls – inklusive Geld und Schlüssel. Raphaela Meier wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dort ließ der Vermieter wegen ihrer Unachtsamkeit sämtliche Schlösser austauschen. Der Schaden: knapp 1000 Euro. Viel Geld für die junge Frau. Doch wie kann man sich vor solchen Fällen schützen?

    Thorsten Rudnik, Mitglied des Vorstandes und Sprecher beim Bund der Versicherten, sagt: „Das fällt in den Bereich der Haftpflichtversicherung.“ Diese greift, wenn der Schaden jemandem anderen zugefügt wurde. Doch Rudnik weist auch darauf hin: „Alle geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen sind in der normalen Police vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ Darum müsse eine Erweiterung der Haftpflicht abgeschlossen werden. Wer also zur Miete wohnt, für den könnte sich ein solcher Zusatz im Notfall durchaus rechnen.

    „Das ist eine Lücke, die vor ein paar Jahren aufgedeckt wurde“, sagt Rudnik. Zunächst ging es um dienstliche Schlüssel, später sei man dazu übergegangen, diese Versicherung auch für private Vermietungen anzubieten. Zwischen fünf und 20 Euro pro Jahr kostet der zusätzliche Schutz. Wem diese Investition sinnvoll erscheint, sollte seinen Versicherungsberater auf jeden Fall darauf ansprechen. „Von einem guten Vermittler würde ich heute diese Frage immer erwarten, weil es ein bekanntes Problem ist“, sagt Rudnik. Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, sieht das genauso, weist aber auch darauf hin: „An einer Haftpflichtversicherung verdient ein Vermittler acht Euro, das ist nicht das Produkt, in das richtig viel Energie gesteckt wird.“ Darum könne man sich nicht darauf verlassen, dass der Berater diesen Zusatzschutz anspricht, besser ist: nachfragen. Denn ein solcher Zusatz sei nicht ungewöhnlich und decke Schäden bis zu 10000 Euro ab. Oft wird Straub mit Fragen dieser Art allerdings nicht konfrontiert. Dafür sei eher der Mieterverein zuständig.

    Ulrich Ropertz, Sprecher vom Deutschen Mieterbund, kennt das Problem gut. Er weist darauf hin, dass der Mieter nicht immer den Austausch der Schlösser bezahlen muss. Zwar sei es dem Vermieter gestattet, unbenommen einen Austausch vorzunehmen, wenn ein Schlüssel verloren geht, aber nicht immer könne er dafür Entschädigung vom Mieter bekommen. „Es geht um die Frage, ob die Wohnung zum Schlüssel identifizierbar ist.“ Geht der Schlüssel verloren, ohne Adresse, ohne Namen, kann die passende Wohnung in der Regel nicht ermittelt und somit auch kein Missbrauch mit dem Schlüssel getrieben werden. In diesen Fällen müsse der Vermieter den Austausch nicht bezahlen. Im Falle, dass eine Zuordnung von Schlüssel und Wohnung möglich ist, muss der Mieter den Schlösserwechsel finanzieren, wenn er einen entsprechenden Zusatz hat, übernimmt das die Haftpflicht. Diese kann den Mieter übrigens auch vor anderen finanziellen Forderungen des Vermieters schützen.

    Die Haftpflicht greift selbst dann, wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat, sagt Thorsten Rudnik. „Das ist der große Vorteil und die große Ausnahme.“ Der Grund dafür liegt darin, dass man einem Außenstehenden nicht einen Schaden zufügen will. Wer allerdings seinen Schlüssel vorsätzlich, beispielsweise aus Wut über seinen Vermieter, in den nächstbesten See wirft, bekommt von der Versicherung natürlich kein Geld erstattet.

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