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Fragen und Antworten
08.10.2011

Drohender Fluglotsenstreik: Die Rechte der Passagiere

Falls die Fluglotsen streiken, kommen auf die Fluggäste viele Unannehmlichkeiten zu.
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Falls die Fluglotsen streiken, kommen auf die Fluggäste viele Unannehmlichkeiten zu.

Bereits am Mittwoch könnten die Fluglotsen streiken. Falls dann an den Flughäfen wirklich alles still steht - hier sind die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Am Freitag sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Deutschen Flugsicherung (DFS) und damit für die Fluglotsen gescheitert. Den Passagieren droht eine turbulente Woche an den deutschen Flughäfen. Bereits am Montag kann es in der Abfertigung zu Verzögerungen kommen. Der Streik der Fluglotsen kann frühestens Dienstagabend beginnen. Denn ein Streik muss 24 Stunden vor Beginn angekündigt werden. Mit einem Streik der Fluglotsen wird aber eher am Mittwoch gerechnet. Es wäre der erste bundesweite Streik der Fluglotsen in der Nachkriegsgeschichte.

Reiserechtsexperte Ernst Führich von der Hochschule Kempten beantwortet wichtige Fragen, die sich Fluggäste jetzt stellen.

Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Flug annulliert wird?

Wie bei einer Verspätung von über fünf Stunden hat der Passagier die Wahl zwischen der Rückerstattung des kompletten Ticketpreises und der kostenfreien Umbuchung auf einen anderen Flug. Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen werden in keinem Fall erstattet.

Ansprechpartner im Fall eines Fluglotsen-Streiks

An wen wende ich mich im Streikfall?

Der Ansprechpartner für alle Flugreisenden ist die Fluggesellschaft. Urlauber, die Flug und Hotel im Paket gebucht haben, können sich auch an ihren Reiseveranstalter wenden.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug Verspätung hat?

„Die Airlines müssen die Passagiere betreuen“, sagt Führich. Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU stünden den Betroffenen nach zwei Stunden Verspätung Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und gegebenenfalls Übernachtungen im Hotel zu. Wer gar über fünf Stunden warten muss, hat Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung. Wer will, kann jedoch auch vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis zurückzahlen lassen. „Die Fluggesellschaften müssen den gesamten Ticketpreis samt Steuern erstatten, Bearbeitungskosten, wie von Billig-Airlines gerne erhoben, sind nicht erlaubt“, betont Führich.

Kann ich vor dem regulären Abflugtermin vom Flug zurücktreten?

Ja. Ob einem der Ticketpreis erstattet wird, hängt aber von den Airlines ab. „Die Fluggesellschaften akzeptieren in der Regel die Androhung eines Streiks als Grund für einen Rücktritt“, sagt Führich. Er rät dazu, sich Informationen bei den Airlines oder – als Pauschalurlauber – bei den Reiseveranstaltern einzuholen.

Kann ich als Pauschalurlauber Entschädigung für entgangene Urlaubstage geltend machen?

Nein, da die Airlines in diesem Fall auf „höhere Gewalt“ plädieren. Aber Pauschalreisende können beim Veranstalter Preisminderung für jeden entgangenen Urlaubstag einfordern. „Den Vertrag kündigen geht nur, falls man aufgrund des Streiks etwa ein Drittel des Urlaubs verpasst“, sagt Führich.

Fluglotsen-Streik: Recht auf Entschädigung?

Kann ich eine Entschädigung einfordern, wenn ich Hotel und Flug getrennt gebucht habe?

Nein. Juristisch gesehen hat der Passagier keine Chance, sich etwaige Gebühren für Hotelstorno von der Fluggesellschaft erstatten zu lassen.

Kann ich mir ein Bahnticket kaufen oder einen Mietwagen nehmen, um etwa den Anschlussflug zu erwischen?

„Wer auf eigene Faust handelt, hat kein Recht auf eine Rückerstattung“, warnt Führich. Am besten, man informiert sich, ob man den Anschlussflug umbuchen kann. Ohne Zustimmung der Airline bekommt man das Geld nicht zurück. AZ/dpa

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