Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die für Mittwochmorgen geplante Ausweitung der Streiks am Frankfurter Flughafen untersagt. Wenige Stunden vor dem geplanten Ausstand erließ die Kammer am Dienstagabend eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), die Fluglotsen zu einem Unterstützungsstreik für das Vorfeldpersonal aufzurufen.
Die Unterstützung würde das Gewicht des Hauptstreiks erreichen und zu einem zeitweisen Stillstand des Flugverkehrs führen, sagte Richter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk. Zuvor hatte die Fraport ein letztes Gesprächsangebot der GdF ausgeschlagen und auf einer Entscheidung des Gerichts bestanden.
Dem entsprechenden Antrag des Flughafenbetreibers Fraport, der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung auf Unterlassung werde stattgegeben, teilte das Arbeitsgericht am Abend mit. Jedoch ist noch offen, ob die Gewerkschaft der Flugsicherung gegen die Entscheidung noch an diesem Abend in Berufung geht. AZ, afp
Der Flughafen Frankfurt informiert auf seiner Internetseite über den Streik.
Diese Rechte haben Reisende bei einem Streik
afp/AZ