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Schwaben
04.12.2011

IHK: Rechnungshof will Manager-Gehälter begrenzen

Kammer und Ministerium lehnen Regeln wie beim Öffentlichen Dienst ab. Martin Zeil spricht gar von "Praxisferne". Das endgültige Prüfungsergebnis wird morgen erwartet.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) will offenbar verbindliche Grenzen für die Manager-Gehälter bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchsetzen. Dazu sollen die Gehälter an die Regelungen für den Öffentlichen Dienst angelehnt werden. Dies geht nach Informationen unserer Zeitung aus dem neuen ORH-Bericht für Bayern hervor, der am morgigen Dienstag veröffentlicht wird.

Die Kammern und das Wirtschaftsministerium weisen den Vorstoß des ORH zurück. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) sagte auf Anfrage: „Die Gehälter ausschließlich am Öffentlichen Dienst zu orientieren, ist praxisfremd.“ Der Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, Peter Saalfrank, erklärte: „Wir wollen keine Beamten vorneweg.“

Rechnungshof prüfte IHK Schwaben stellvertretend

In einem langen Rechtsstreit hatte der ORH durchgesetzt, die IHK Schwaben stellvertretend für alle Kammern prüfen zu dürfen. Diese Prüfung fand dieses Jahr statt. Im Ergebnis wird, wie es heißt, der Rechnungshof der Kammer zwar eine grundsätzlich gute Haushaltsführung bescheinigen.

Außerdem sei die Kammer nach kontroversen Verhandlungen einer Reihe von Anregungen des ORH gefolgt – etwa bei der Vergabe von Aufträgen oder der Gewährung von Zuschüssen, was auch Neuregelungen für alle Kammern in Bayern nach sich zieht. Die heikle Frage nach der Höhe der Gehälter aber bleibt offenbar umstritten.

Höhe der Spitzengehälter nicht ganz klar

Wer an der Spitze wie viel verdient, will die IHK auch in Zukunft nicht sagen. Allerdings wurde, wie Saalfrank gestern auf Anfrage bestätigte, gegenüber der Vollversammlung in Augsburg bereits offengelegt, dass er und seine beiden Stellvertreter zusammen 380000 Euro verdienen. Sein Anteil an der Summe sei „etwas größer“ als die jeweiligen Anteile der beiden Vizes.

Man orientiere sich dabei an den Gehältern, die den Chefs ähnlich großer Kammern gezahlt werden. Zum Vergleich: Das höchste Gehalt eines Spitzenbeamten in Bayern (Gehaltsgruppe B11) liegt bei rund 111.000 Euro (ohne Sonderzahlungen und Zuschläge für Kinder).

Rückdeckung von Zeil

Zur Begründung der Personalpolitik der Kammern sagte Saalfrank: „Wir bewegen uns nicht im Bereich des Öffentlichen Dienstes, sondern im Austausch mit der Wirtschaft.“ Bei der IHK handle es sich um ein Organ der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Folge laut Saalfrank: „Wir entscheiden, wie unsere Führungskräfte bezahlt werden.“

Dabei bekommt er Rückendeckung vom Wirtschaftsminister: „Die IHK ist ein Zwittergebilde. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber auch eine Interessenvertretung der Wirtschaft.“ Wichtig sei ihm aber, so Zeil, dass die Transparenz durch eine stärkere Rolle der Vollversammlung gewährleistet sei.

Dass der ORH sich damit zufriedengeben wird, ist unwahrscheinlich. Das endgültige Prüfungsergebnis wird morgen veröffentlicht.

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