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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe stoppt vorläufig EFSF-Sondergremium des Parlaments

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe stoppt vorläufig EFSF-Sondergremium des Parlaments

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    Das Bundesverfassungsgericht. Archivfoto: Uli Deck dpa
    Das Bundesverfassungsgericht. Archivfoto: Uli Deck dpa

    Mit dieser Entscheidung reagierten die Karlsruher Richter auf eine Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten  Peter Danckert und Swen Schulz, die sich durch die Einsetzung der  neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt sehen.

    Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Es erließ eine  einstweilige Anordnung, derzufolge das Gremium nicht die  Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen über den  Euro-Rettungsschirm EFSF wahrnehmen darf. 

    Das Sondergremium sollte am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Es wurde eingerichtet, nachdem das  Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags bei der  Verwendung des EFSF gestärkt hatte. Laut Gesetz hätte die  Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen  Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer  Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der  41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen.

    Der Zweite Senat folgte der Argumentation der SPD-Abgeordneten: Die "Folgeabwägung ergibt, dass den Antragstellern gewichtige Nachteile entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge  und sich das Organstreitverfahren später als begründet erwiese. ...  Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könnte das Sondergremium Entscheidungen treffen, die die Statusrechte der  Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des  Bundestags berühren", argumentierten die höchsten Richter. dapd/AZ

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