Mit dieser Entscheidung reagierten die Karlsruher Richter auf eine Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz, die sich durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt sehen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Es erließ eine einstweilige Anordnung, derzufolge das Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF wahrnehmen darf.
Das Sondergremium sollte am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Es wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags bei der Verwendung des EFSF gestärkt hatte. Laut Gesetz hätte die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der 41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen.
Der Zweite Senat folgte der Argumentation der SPD-Abgeordneten: Die "Folgeabwägung ergibt, dass den Antragstellern gewichtige Nachteile entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge und sich das Organstreitverfahren später als begründet erwiese. ... Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könnte das Sondergremium Entscheidungen treffen, die die Statusrechte der Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren", argumentierten die höchsten Richter. dapd/AZ