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16. September 2008 16:05 Uhr

Anwältin fordert fragwürdige Beträge

Mahnungen verunsichernInternet-Nutzer

Im Namen einer Firma Online Service Ltd. droht eine Münchner Rechtsanwältin aktuell tausenden Internetnutzern mit einer Klage. Verbraucherschützer raten, sich davon nicht einschüchtern zu lassen.

Die Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau betreibt verschiedene Internetseiten vom Routenplaner über Kochrezepte, Sudoku und Hausaufgaben bis zum Horoskop-Dienst. Allen Seiten gemeinsam ist: Über die Kosten, die für den Dienst fällig werden sollen, wird eher unauffällig am Ende der Anmeldeseite im Kleingedruckten informiert.

Für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen steht deshalb auch fest: Wegen der fehlenden Preisklarheit schließen Kunden, die auf den Seiten ihre Daten eintragen, keinen wirksamen Vertrag ab. Juristin Iwona Gromek: "Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und auch unbegrenzt widerrufen."

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Trotzdem lässt die Firma Online Content Ltd. zahlungsunwilligen Kunden nun mit einer Klage drohen. "Ankündigung gerichtliches Klageverfahren" sind die Briefe überschrieben, in denen eine Münchner Rechtsanwältin die Bezahlung der fragwürdigen Rechnungen fordert und zugleich eine Klage androht. Dabei bezieht sich die beauftragte Münchner Anwältin auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08) und suggeriert, damit habe der Kadi die Gepflogenheiten der Firma gebilligt.

Doch das ist falsch: "Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst", stellte der Wiesbadener Gerichtssprecher Erwin Meier klar. In dem Fall sei es lediglich darum gegangen, ob die Firma Online Service Ltd. einem Betroffenen den Anwalt bezahlen muss, den dieser zur Abwehr der seiner Meinung nach unberechtigten Forderung eingeschaltet hatte. Das lehnte das Gericht ab. Denn dem Internetnutzer sei es nicht geglückt nachzuweisen, dass das Hanauer Unternehmen vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hatte.

In dem Urteil ging es also nicht um die Frage, ob die Geldforderungen der Firma berechtigt sind, so Gerichtssprecher Meier: "Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann."

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfahl, sich von den Drohbriefen nicht einschüchtern zu lassen und "auf keinen Fall zu zahlen". Ein Musterbrief, mit dem Betroffene den Forderungen widersprechen können, gibt es unter www.vz-nrw.de/onlineabzocke

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