In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann einen Mobilfunkvertrag über eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Er vereinbarte mit seinem Telefonanbieter eine Flatrate für innerdeutsche Telefonate über 25 Euro im Monat.
Fünf Monate später dann der Schock: Dem Handynutzer, der nahe der Grenze lebt, flatterte eine Rechnung über 5.980,23 Euro ins Haus. Dem dazugehörigen Einzelverbindungsnachweis war zu entnehmen, dass der Mann gut zwei Wochen lang ein ausländisches Netz genutzt habe und deshalb die hohen Roamingkosten angefallen seien.
Der Mann weigerte sich zu bezahlen, weil er niemals ein ausländisches Netz benutzt habe. Außerdem hätte die Telefongesellschaft ihn darauf hinweisen müssen, dass es im Grenzgebiet zu möglichen Problemen beim einbuchen ins Netz kommen könnte.
Nachdem der Mann trotz Mahnungen nicht zahlte, wurde ihm der Mobilfunkvertrag gekündigt. Inklusive weiterer Kosten verklagte ihn die Firma dann auf Zahlung von rund 7000 Euro.
Zu Unrecht, wie das Landgericht Kleve jetzt entschied. Es sei nämlich Pflicht der Telefonfirma gewesen, ihren Kunden, "der offensichtlich seine Telefonkosten durch die Vereinbarung einer Flatrate niedrig halten wollte, darauf hinzuweisen, dass er durch die Inanspruchnahme des ausländischen Netzes exorbitant hohe Kosten verursacht". Diese Pflicht habe das Unternehmen verletzt.
Für die Mobilfunkfirma wäre es technisch ohne Weiteres möglich gewesen, den Kunden per Mail oder SMS zu warnen, nachdem er die vereinbarte Flatrate von 25 Euro erheblich überschritten hatte, so die Richter. Die Firma hätte sich also vergewissern können und müssen, dass der Beklagte den teuren Zugriff auf das ausländische Netz auch tatsächlich will. "Diesem Rechtsgedanken hat die Europäische Union in der EU-Roaming-Verordnung auch Rechnung getragen, weil gerade in Fällen wie dem vorliegenden den Kunden hohe Durchleitungsgebühren (sog. "Schock-Rechnungen") berechnet worden sind."
Zahlen musste der Handykunde statt der geforderten 7000 Euro letztlich nur die Flatrate-Kosten für acht Monate - 200 Euro.
Landgericht Cleve, Urteil vom 15.06.2011 - Az. 2 O 9/11 bo