Unsere Steuer-Experten erklären, wie man sich Geld vom Staat zurückholen kann.

Laut Statistischem Bundesamt holen sich Arbeitnehmer im Schnitt 823 Euro vom Fiskus zurück, wenn sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Worauf man dabei achten muss, erklären vier Experten heute an unserem aktuellen Lesertelefon. Von 16 bis 18 Uhr stehen sie Rede und Antwort.
Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher: Bis zum 31. Mai dieses Jahres muss jeder Steuerpflichtige seine Einkommenssteuererklärung für 2010 abgeben, wenn er sie ohne Hilfe eines Steuerberaters anfertigt. Dies gilt für Arbeitnehmer und einen Teil der Rentner.
Viele Steuerzahler verschenken jedes Jahr Geld, weil sie nicht wissen, welche Kosten sie von der Steuer absetzen können. Wer bei der Abgabe der Steuererklärung für sich das Beste herausholen möchte, sollte sich mit den aktuellen Steuergesetzen gut auskennen. „Die meisten Beschäftigten können mit einer Steuerrückerstattung für das Jahr 2010 rechnen“, glaubt der Präsident der Steuerberaterkammer München, Hartmut Schwab. Er ist einer der Fachleute, die heute Ihre Fragen am Lesertelefon beantworten.
Fest steht, dass der Grundfreibetrag von 7834 Euro auf 8004 Euro gestiegen ist: „Dies bedeutet, dass für ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 8004 Euro keine Einkommenssteuer fällig wird.“ Zudem ist der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 7008 Euro pro Kind angehoben worden. Neu ist auch, dass sämtliche Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und einer Pflicht-Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 1900 Euro (gesetzlich Versicherte) beziehungsweise 2800 Euro (Privatversicherte) von der Steuer abgesetzt werden können. Liegen die Beiträge unter dieser Grenze, können zusätzlich Vorsorgeaufwendungen wie eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Auch für Rentner hat sich die Situation geändert. „Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente für Rentner, die erstmals 2010 eine Altersrente beziehen, ist gestiegen. Sie müssen 60 Prozent ihrer Rente versteuern“, erklärt Schwab. Allerdings werde Einkommenssteuer bei Alleinstehenden, die sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben, in der Regel erst ab einer monatlichen Rentenhöhe von 1353 Euro fällig.
Neu ist auch, dass Lebenspartner bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Ehepartnern seit 2010 gleichgestellt sind. „Für eingetragene Lebenspartner gilt nun auch die Steuerklasse I, genau wie für Eheleute“, so Schwab. Es gibt viele weitere Fragen, die sich vor Abgabe der Steuererklärung stellen. Die Antworten geben unsere Experten von der Steuerberaterkammer München: Präsident Hartmut Schwab, Vorstandsmitglied Andreas Settele, Reiner Kappler und Michael Haubrich. (AZ)
Hier können Sie anrufen
Heute, Mittwoch, von 16 bis 18 Uhr
Alle Fragen rund um das Thema Steuererklärung beantworten Fachleute von der Steuerberaterkammer München unter der Nummer:
08 21/45 0 57-350
Unser Expertenteam besteht aus
Kammerpräsident Hartmut Schwab,
Vorstandsmitglied Andreas Settele, Reiner Kappler und Michael Haubrich.
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