Übersicht: Wer bis 31. Mai die Steuererklärung abgeben muss
Wenn die Unterlagen für die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingehen, soll künftig eine Strafe fällig werden. Welche Steuerzahlrer diese Regelung treffen würde.
Bis 31. Mai haben die meisten Steuerpflichtigen jedes Jahr Zeit, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer diese Frist verpasst, soll künftig automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag pro Verzugsmonat bezahlen. Am Mittwoch will der Bundestag über ein entsprechendes Gesetz entscheiden. Aber wer ist überhaupt dazu verpflichtet, bis Ende Mai seine Unterlagen für das vorangegangene Jahr abzugeben? Die Zeitschrift Finanztest hat das zusammengetragen:
Arbeitnehmer oder Pensionäre Sie haben eine Abgabepflicht bis 31. Mai, wenn Lohn oder Pension nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurden. Gleiches gilt für diejenigen, denen das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährte – Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Freibeträge für Kinder sind ausgenommen. Wer im Vorjahr Nebeneinkünfte aus Mieten oder selbstständiger Arbeit hatte, die höher als 410 Euro waren, fällt ebenfalls unter die Regelung. Auch Lohnersatz wie Eltern- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Jahr führt zu einer Abgabepflicht.
Unternehmer Wer als Unternehmer oder freiberuflich tätig ist und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus einem Gewerbebetrieb hat, muss die Steuererklärung generell innerhalb der Frist beim Finanzamt einreichen.
Beamte Laut Finanztest sind sie von der Frist betroffen, wenn die Vorsorgepauschale für ihr Beamtengehalt höher war als ihre anzuerkennenden Versicherungsbeiträge. Es besteht keine Pflicht zur Steuererklärung, wenn Lohn oder Pension 2015 maximal 10800 Euro für Alleinstehende oder 20500 Euro für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner betragen.
Rentner Die Unterlagen müssen bis 31. Mai beim Finanzamt sein, wenn die Einkünfte den Betrag von 8472 Euro (16944 Euro bei Paaren) im Jahr übersteigen. Maßgeblich sind Einkünfte aus Mieten, gesetzlicher Rente, Rürup- und Riester-Rente, Pensionskassen sowie aus privaten Rentenversicherungen oder einem beruflichen Versorgungswerk.
Anleger Finanztest nennt drei Voraussetzungen für eine Abgabepflicht: Wenn Anleger auf ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer zahlen müssen, wenn das Finanzamt 2015 zu wenig Abgeltungssteuer erhalten hat oder sie noch ausländische Erträge versteuern müssen.
Paare Wenn ein Ehe- oder gesetzlicher Lebenspartner die Einzelveranlagung für 2015 beantragt, muss die Steuererklärung bis Ende Mai eingereicht werden.
Ausnahmen Wer zur Abgabe verpflichtet ist und den Abgabetermin nicht einhalten kann, dem empfiehlt der Bund der Steuerzahler, rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis 31. Dezember. Weil Silvester 2016 auf einen Samstag fällt, reicht es in dem Fall, wenn die Erklärung am Montag, 2. Januar 2017, beim Finanzamt eingeht.
Freiwillige Steuererklärung Für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann sich das Ausfüllen der Formulare lohnen, wenn mit einer Steuerrückerstattung gerechnet wird. Nach Angaben des Steuerzahlerbundes gilt für diese freiwillige Antragsveranlagung eine vierjährige Abgabefrist. Die Einkommensteuererklärung 2015 muss in dem Fall also bis 31. Dezember 2019 abgegeben werden.
Neues Gesetz Wenn das sogenannte Steuermodernisierungsgesetz tatsächlich kommt, dann würde es am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Nach Informationen des Bundes der Steuerzahler würde es sich frühestens auf die Steuererklärungen auswirken, die im nächsten Jahr fällig sind. Kritisch sieht der Steuerzahlerbund die Automatisierung per Computerprogramm: Künftig würden auch treue Steuerzahler bestraft, die etwa zum ersten Mal nach vielen Jahren versehentlich die Abgabefrist verpassen. Bislang seien Verspätungszuschläge im Ermessen der Finanzbeamten gelegen.
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Im kleine Steuerzahler bestrafen sind unsere Staatsdiener ganz groß und natürlich läßt man bestimmte Personengruppen in Watte gepackt.
Wenn man was vom Finanzamt zurückbekommen sollte, heißt es bitte warten.
stimmt nicht immer. Bei mir brauchte das FA nur eine Woche, aber vielleicht gehöre ich zu der "bestimmten Personengruppe".
Oder Sie gehören zu den Glückspilzen.
Wenn umgekehrt, der Staat Zinsen zahlt, wenn binnen vier Wochen kein Bescheid mit ggf. Rückerstattung ergeht, ist ein Verspätungszuschlag in Ordnung. Andernfalls nicht.
Denn es ist ja nicht einzusehen, dass man den Bürger zur pünktlichen Abgabe zwingt, um seinen Antrag dann auf Halde zu legen.
Die Finanzbeamten kommen doch eh nicht hinterher und es ist nicht motivierend vor Bergen von Rückständen zu sitzen. Soll man doch froh sein um jeden Antrag, der später eingeht.
woher haben Sie denn die Mähr, dass die Finanzbeamten auf einen Berg von Anträgen sitzen? Ich hatte meinen Steuerbescheid binnen einer Woche.
Wann hatten Sie die Unterlagen denn eingereicht?
Die Mär habe ich gemeint mal gelesen zu haben http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article141053123/Steuererklaerungen-stapeln-sich-unerledigt-in-Aemtern.html
Vermutlich Lügenpresse.
Unterlagen am 4.4. abgegeben und Bescheid am 12.4. bekommen.
Unterlagen am 26.04. abgegeben, Bescheid noch nicht erhalten.