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Geld
27.02.2015

Warum immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen

Immer mehr Senioren rutschen in die Steuerpflicht. Symbolbild
Foto: Alexander Kaya

Wer 2014 mehr Rente bekommen hat, sollte sich um die Steuer kümmern. Denn immer mehr Rentner und Pensionäre müssen mit dem Fiskus abrechnen. Wir erklären, wer auch zahlen muss.

Ein paar Euro mehr Rente machte der Staat vergangenen Sommer locker – und schon sitzt vielen der 21 Millionen Rentner der Fiskus im Nacken. Selbst eine kleine Erhöhung reicht aus, um steuerpflichtig zu werden. Auch wer sich 2014 aus dem Berufsleben verabschiedet hat, sollte sich Gedanken machen. Weil jeder neue Rentnerjahrgang weniger von seinen gesetzlichen Altersbezügen steuerfrei bekommt, müssen immer mehr Senioren eine Steuererklärung abgeben, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. Hat ein Rentner 2014 den steuerfreien Grundfreibetrag von 8354 Euro übersprungen, ist er verpflichtet, mit dem Finanzamt abzurechnen. Das heißt aber noch nicht, dass er auch zur Kasse gebeten wird.

Warum müssen sich immer mehr Rentner kümmern?

Seit 2005 müssen Jahr für Jahr mehr Ruheständler Steuern zahlen. Je nach Rentenbeginn ist von den gesetzlichen Bezügen unterschiedlich viel steuerfrei. Immer mehr Senioren rutschen damit in die Steuerpflicht: Wer 2005 in Rente ging, muss noch 50 Prozent der Bezüge lebenslang versteuern. 2008 waren es schon 56 Prozent, 2014 dann 68 Prozent. Wer in diesem Jahr erstmals Rente bezieht, ist schon mit 70 Prozent dabei. Auch der Versorgungsfreibetrag für Beamten- und Firmenpensionäre schmilzt Jahr für Jahr dahin. 2040 soll die Steuerpflicht zu 100 Prozent greifen.

Wo liegen die Unwägbarkeiten?

Gehen die Renten nach oben – 2014 immerhin um 1,67 Prozent in den alten Bundesländern – ist das Plus voll steuerpflichtig. Weil bei manchen Ruheständlern im Lauf der Zeit noch betriebliche Renten und Pensionen dazukommen, die Freibeträge aber nicht mehr reichen, kann ebenfalls eine Steuererklärung nötig werden. Aufpassen sollten auch Frauen, die 2014 eine Erhöhung ihrer Mütterrente bekamen und zwei oder drei Kinder haben. „Wer vorher schon knapp unter der Grenze zur Steuerpflicht lag, sollte jetzt checken lassen, ob er sie nicht übersprungen hat“, rät Rauhöft. Gleiches gelte für alle, die 2014 im zweiten Jahr Witwenrente bezogen.

Wann besteht Steuerpflicht?

In jedem Fall bei Einkünften aus mehreren Quellen – etwa wenn zur gesetzlichen Rente eine Betriebs- oder Privatrente (Riester- und Rürup-Rente), Miet- und Kapitaleinkünfte oder ein Nebenverdienst dazukommt. In der Pflicht sind meist auch Ehepaare, von denen einer noch arbeitet, speziell, wenn der Berufstätige in Steuerklasse III ist. Auch die Witwenrente muss versteuert werden, ebenso Erwerbsminderungs-, Waisen- und Erziehungsrenten. Eine gesetzliche Unfallversicherung bleibt dagegen steuerfrei, häufig auch die Schadenersatz- oder Grundsicherungsrente.

Wer hat seine Ruhe?

All die, die nur eine kleine gesetzliche Rente bekommen. Lag das Einkommen eines Neu-Rentners 2014 etwa unter 1236 Euro, ist es steuerfrei und eine Erklärung überflüssig. Wer eine Pension oder Firmenrente auf Steuerkarte mit Steuerklasse I, II, III oder IV bekommt und keine weiteren Einnahmen hat, muss sich auch kaum Sorgen machen. Auf einen Minijob wird ebenfalls keine Steuer fällig. Sobald aber weitere Einnahmen oder ein sozialversicherungspflichtiger Nebenberuf dazukommen, besteht Steuerpflicht.

Wenn ich eine Steuererklärung machen muss, bedeutet das, dass ich auch Steuern zahlen muss?

Nicht unbedingt. Mit Freibeträgen und Pauschalen kann die Steuerlast gedrückt oder bestenfalls ganz vermieden werden. Freibeträge im Alter gibt es für Renten, Pensionen und auch für Nebeneinkünfte. Von der gesetzlichen Rente bleiben etwa je nach Rentenbeginn 32 Prozent (für Neurentner 2014) bis 50 Prozent steuerfrei (Beginn 2005). Genauso hoch ist auch der steuerfreie Teil für Renten aus beruflichen Versorgungswerken und Rürup-Verträgen. Die Freibeträge für Pensionen betragen bis zu 3900 Euro im Jahr. Von Mieteinkünften neben der Rente geht – je nach Geburtsdatum – ein Altersentlastungsbetrag von bis zu 1900 Euro im Jahr ab.

Welche Ausgaben sind absetzbar?

Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für Privathaftpflicht-, Unfall- und Sterbegeldpolicen. Gleiches gilt für Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, Handwerkerlöhne, Aufwendungen für die Gesundheit wie die Anschaffung von Brille oder Zahnersatz, außerdem für die Pflege. Schwerbehinderte mit Ausweis haben noch Extra-Freibeträge. Erst wenn am Ende der Grundfreibetrag von 8354 Euro übersprungen wird, werden Steuern fällig. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Ein Großteil der Rentner müsse letztlich keine Einkommensteuer entrichten, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine.

Wenn ich das Finanzamt ignoriere?

Das bringt nichts. Rentner sind mittlerweile ein offenes Buch für den Fiskus. Der erfährt, ob die Einkünfte so hoch sind, dass Steuern fällig werden. Und verschickt dann die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Für die Jahre bis 2008 ist die Steuer noch nicht verjährt. Solange sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, ist es noch nicht zu spät. Steuererklärungen können dann ohne Sanktionen kommentarlos nachgereicht werden.

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