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Ärztepfusch: Behandlungsfehler-Statistik: 2012 über 12 000 Beschwerden

Ärztepfusch

Behandlungsfehler-Statistik: 2012 über 12 000 Beschwerden

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    In rund 12 000 Fällen wurden Patienten 2012 bei den Gutachterstellen der Ärzteschaft mit Verdacht auf Behandlungsfehler vorstellig.
    In rund 12 000 Fällen wurden Patienten 2012 bei den Gutachterstellen der Ärzteschaft mit Verdacht auf Behandlungsfehler vorstellig. Foto: Patrick Pleul/Illustration (dpa)

    Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 1100, wie die Bundesärztekammer am Montag in Berlin mitteilte. Die Gutachter entschieden in 7578 Fällen. Bei fast jeder dritten dieser Behandlungen in Kliniken und Praxen kam es demnach tatsächlich zu einem Ärzte- oder anderen Behandlungsfehler.

    Behandlungsfehler-Statistik 2012: Zahlen deutlich höher

    Insgesamt liegen die Zahlen weit höher. Patienten wenden sich unter anderem auch an Krankenkassen oder direkt an Gerichte. Es gebe schätzungsweise 40 000 Verdachtsfälle im Jahr, sagte der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzte, Andreas Crusisus. Schätzungsweise 8000 Mal werde nachgewiesen, dass ein Fehler Ursache eines Schadens ist.

    82 Todesfälle in Folge von Ärztepfusch

    2012 wiesen die Gutachter der Ärzteschaft 82 Todesfälle als Folge eines Behandlungsfehlers nach. Meistens hätten Fehler vorübergehende Auswirkungen gehabt, betonte der Geschäftsführer der norddeutschen Schlichtungsstelle, Johann Neu. Gemessen an 18 Millionen Klinikbehandlungen und rund 540 Millionen Praxis-Fällen pro Jahr gebe es wenig Fehler, sagte Crusius. Vor kurzem hatte es in Ärztekreisen noch geheißen, 2012 seien erneut rund 11 000 Patienten wegen Fehlerverdachts bei den Gutachterstellen vorstellig geworden.

    Behandlungsfehler - was tun als Opfer?

    Zeugen kontaktieren: Vermutet ein Patient einen Behandlungsfehler, sollte er versuchen, Kontakt zu dem Patienten aufzunehmen, der mit ihm im Zimmer lag. Darauf weist Jürgen Arlt von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Der Bettnachbar könne als Zeuge helfen. Basiert der Behandlungsfehler zum Beispiel darauf, dass der Patient nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde, könne der Bettnachbar das möglicherweise bezeugen. "Er kann bei der Visite etwas mitbekommen haben, beispielsweise wie das Pflegepersonal gerufen wurde, aber stundenlang niemand kam."

    Sich die Kontaktdaten eines Zeugen zu besorgen, ist Teil der Beweissicherung, die jeder Patient bei Verdacht auf einen Fehler als erstes angehen sollte. "Je früher, desto besser", sagt Arlt. Sonst sinke die Chance, den Bettnachbarn ausfindig zu machen.

    Akten anfordern: Zur Beweissicherung gehört auch ein Anruf beim Krankenhaus oder in der Arztpraxis. Dort sollte der Patient Kopien der Behandlungsunterlagen anfordern. "Aber Sie müssen genau sagen, was Sie wollen. Sie dürfen sich nicht mit dem Entlassungsbrief abspeisen lassen", warnt Arlt. Wichtig sind etwa das OP-Protokoll oder die Pflegeunterlagen.

    Vor Gericht ziehen: Meldet sich ein Patient mit Verdacht auf einen Arztfehlerbei seiner Krankenkasse, beauftragt sie den MDS, ein Gutachten zu erstellen. Oft stellen die Gutachter tatsächlich einen Behandlungsfehler fest. Das heißt laut Arlt aber nicht, dass andernfalls definitiv kein Fehler vorliegt. Der MDS erstelle sein Gutachten nur "nach Papier", erklärt Arlt, also auf Basis der Unterlagen, die ihm vorliegen. "Es kommt ja nicht zu einem Verfahren."

    Sei der Patient fest von einem Fehlverhalten des Arztes überzeugt, sollte er bei einem Gutachten, das etwas anderes bescheinigt, nicht einfach aufgeben. Er sollte sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. "Weil ich im Gericht andere Möglichkeiten habe", sagt Arlt. Dazu zähle die Zeugenbefragung. (hubc/AZ/dpa)

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