Ein Hersteller von E-Zigaretten will vor dem Gericht die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel durchsetzen. Er legte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde ein, nachdem er im Eilverfahren gegen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in erster Instanz unterlegen war. Das Ministerium bewertet - wie die Bundesregierung - die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf.
Bis zu zwei Millionen Deutsche nutzen E-Zigaretten
Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis 2 Millionen Konsumenten hierzulande, Tendenz steigend. In einigen Bundesländern wie NRW oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in manchen Ländern nicht.
Im Verfahren vor dem OVG Münster hat der Hersteller nach eigener Einschätzung schon jetzt einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe in einem rechtlichen Hinweis "beanstandet", dass das Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewerte, teilte er mit. Ein Sprecher des OVG stellte am Mittwoch klar: "Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Das ist nur ein rechtlicher Hinweis, wie er in anderen Verfahren auch erfolgt."
Das Gericht lehnte eine inhaltliche Stellungnahme in dem noch laufenden Verfahren ab. Die "Richtung" dessen, was die Firma in ihrer Pressemitteilung veröffentlicht habe, stimme. "Das geht in der Berichterstattung aber durcheinander, als wenn die Firma schon gewonnen hätte. Davon kann keine Rede sein", sagte der Sprecher. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das OVG in den kommenden Wochen verkünden.
E-Zigarette: So funktioniert sie
Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten
Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.
Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).
Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.
Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.
Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.
Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.
Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.
E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.
Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.
Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.
Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen. Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert. Ansonsten sei das System stets ausgeschaltet, erläutert der Verband.
Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist laut dem Verband Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt. Die genannten Substanzen entsprechen den Angaben zufolge alle den Vorgaben, die auch in der pharmazeutischen Industrie oder der Lebensmittelproduktion gelten.
Zulassung als Arneimittel ist teuer und langwierig
Auch vor dem Kölner Verwaltungsgericht prozessiert derzeit ein Herstellerverband mit dem Ziel, dass E-Zigaretten nicht mehr als Medikament geführt werden. Eine Zulassung ist teuer, langwierig und würde - bei erfolgreichem Ausgang - bedeuten, dass das Produkt am Ende nur in der Apotheke an Erwachsene verkauft werden darf. AZ, dpa