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Bundessozialgericht: Urteil "Rückschlag für sechs Millionen Neurodermitis-Kranke"

Bundessozialgericht

Urteil "Rückschlag für sechs Millionen Neurodermitis-Kranke"

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    Millionen Menschen in Deutschland leiden an Neurodermitis.
    Millionen Menschen in Deutschland leiden an Neurodermitis. Foto: dpa

    Das Bundessozialgericht hatte im Fall einer Neurodermitis-Kranken entschieden, dass die Krankenversicherung die Kosten für Fettsalben oder Ölbäder wie "Linola" oder "Balneum Hermal F" nicht übernehmen muss  (Az: B 1 KR 24/10 R).

    Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie  (BPI) bedauerte das Urteil. "Diese Entscheidung ist ein Rückschlag  für die rund sechs Millionen Neurodermitiker in Deutschland, die sich in ihrem unverschuldeten chronischen Leiden häufig nicht ernst  genommen fühlen und hohe Therapiekosten selbst schultern müssen",  teilte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp in einer Erklärung mit. "Neurodermitis ist  und bleibt eine schwerwiegende Erkrankung, die Lebensqualität  dauerhaft beeinträchtigt und kontinuierlich behandelt werden muss",  so Fahrenkamp. "Das muss der Gemeinsame Bundesausschuss endlich anerkennen und die therapienotwendigen Salben auf die  OTC-Erstattungsliste setzen."

    Rezeptfreie Arzneimittel aus Kassen-Erstattung ausgeschlossen

    Neurodermitis: Quälender Juckreiz und Ekzeme

    Neurodermitis ist eine chronische Entzündung der Haut. Die Ursachen sind noch nicht vollständig geklärt.

    Patienten leiden häufig unter heftigem Juckreiz, Hautrötungen und Ekzemen, oft in Armbeugen, Kniekehlen sowie am Hals und im Gesicht.

    Nach Angaben der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DGG) sind in Deutschland rund 2 Millionen Kinder und 2,5 Millionen Erwachsene pro Jahr von Neurodermitis betroffen.

    Darüber hinaus gebe es rund 15 Millionen Risikopatienten.

    Auf den Patienten laste körperlicher, psychischer und sozialer Leidensdruck. Rund ein Drittel kratze sich die Haut blutig, ein Viertel schlafe schlecht.

    Bisher ist Neurodermitis nach DGG-Angaben nicht als schwere chronische Krankheit anerkannt.

    Neurodermitis kann unter anderem durch allergische Reaktionen und durch eine Störung des Immunsystems ausgelöst werden.

    Patienten müssen sich regelmäßig mit rückfettenden Salben eincremen, um die Schutzfunktion der Haut aufrechtzuerhalten. In schweren Fällen kommt dabei der Wirkstoff Cortison zum Einsatz.

    Neben genetischen können wahrscheinlich auch psychische Faktoren und Umwelteinflüsse dazu führen, dass die Haut trocken wird, schuppt, sich entzündet - und dadurch nicht mehr perfekt als Barriere vor Fremdstoffen schützt.

    Hautärzte kritisierten Ende Februar, dass Krankenkassen die Kosten für Fettcremes ohne Wirkstoffe bisher nicht übernehmen.

    Vor allem sozial schwachen Patienten fielen die Ausgaben dafür schwer.

    Im Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 2004 waren rezeptfreie Arzneimittel aus der Kassenerstattung ausgeschlossen worden. Bereits das Landessozialgericht Celle-Bremen hatte entschieden, dass der Ausschluss verfassungskonform sei.

    Dagegen hatte sich die Klägerin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, gewehrt. Die Frau aus Sehnde bei Hannover argumentierte, die Salben seien für sie notwendig. "Ich bin auf die Medikamente angewiesen." Ihre Anwältin sagte, es sei belegt, dass Neurodermitiker als Basistherapie cremen müssten.

    Neurodermitis-Kranke hat keinen Anspruch

    Dem folgte das Gericht nicht. Die Klägerin habe weder nach der Satzung der Krankenkasse noch nach dem Gesetz einen Leistungsanspruch auf die Mittel. Zudem fehle es bei "Linola" an der erfolgreichen Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

    Auch für andere Mittel habe der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der die Leistungen der medizinischen Versorgung der GKV festlegt, keinen Ausnahmetatbestand vorgesehen. AZ, dpa

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