Es geschah immer dann, wenn der Kleine schlief. Tief und fest schlummerte der Elfjährige auf dem Sofa im Wohnzimmer. Und während er so da lag friedlich träumte, verging sich ein Bekannter der Familie an ihm. Mehrfach. Dabei waren die Zeiten für den Bub im Wittelsbacher Land im Herbst 2015 ohnehin schwierig. Der Vater musste sich längere Zeit allein um ihn und seine Geschwister kümmern.
Wie froh wird dieser Vater gewesen sein, als der heute 60-jährige Bekannte ihm in dieser Situation seine Unterstützung anbot; als der nette Onkel die Kinder morgens für die Schule herrichtete oder mal abends auf sie aufpasste. Und wie entsetzt muss die Familie gewesen sein, als sie erkannte, was der 60-Jährige ihrem kleinen Sohn angetan hat.
Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt das Jugendschutzgericht Augsburg den Mann jetzt zu vier Jahren Haft. Konkret stehen gut ein Jahr nach den Übergriffen sechs Fälle des Kindesmissbrauchs und ein Fall des schweren Kindesmissbrauchs in der Anklageschrift. Zudem geht es um den Besitz von mehr als 1000 Fotos und Filmen, auf denen Babys, Kleinkinder und Kinder unter 14 Jahren nackt zu sehen sind oder bei sexuellen Handlungen aufgenommen wurden.
60-Jähriger berührte Elfjährigen mehrfach unsittlich
Im Gerichtssaal berichtet der ermittelnde Polizist von Bildern, die ihm nicht mehr aus dem Kopf gehen: Darunter auch eins, auf dem ein Kind gefesselt ist. Der Staatsanwalt erwähnt Aufnahmen von Sodomie. Die sichergestellten Bilder aus der Umkleidekabine eines Schwimmbads soll der 60-Jährige selbst gemacht haben. Hinzu kommt ein Ladendiebstahl.
Der Angeklagte räumt den Missbrauch und den Diebstahl ein, sodass dem Kleinen eine Aussage vor Gericht erspart bleibt. Der 60-Jährige streitet im Gerichtssaal nicht ab, dass er den schlafenden Jungen im Herbst 2015 mehrmals missbraucht hatte. Mal berührte er den Elfjährigen unsittlich, als der Bub angezogen war, mal zog er ihm vorher die Hose herunter. In einem besonders schweren Fall des Missbrauchs verging er sich oral an dem Jungen. Jedes Mal machte er Fotos von den sexuellen Handlungen. Die Polizei fand diese Aufnahmen später auf diversen Datenträgern in der Wohnung des 60-Jährigen.
Polizist räumt Fehler ein
In der Gerichtsverhandlung wirft Verteidiger Jörg Seubert dem ermittelnden Polizisten nun vor, dass diese Bilder dem Jungen später bei der Vernehmung vorgelegt wurden. Erst dadurch habe der Bub von dem sexuellen Missbrauch erfahren. Die Traumatisierung des Kindes sei seinem Mandanten demnach nicht anzulasten, erklärt der Verteidiger.
Tatsächlich schildert der Polizist im Gerichtssaal, dass der Kleine bei der Vernehmung weinend zusammengebrochen sei und immer wieder gefragt habe, warum der 60-Jährige ihm so etwas angetan hatte, wo er ihm doch so vertraut habe. Es wird vermutet, dass der Bub tatsächlich immer so tief und fest geschlafen hatte, dass er nie etwas von all dem mitbekommen hatte. Der Polizist erklärt vor Gericht, er habe klären wollen, wer genau auf den Fotos zu sehen ist. „Vielleicht war das ermittlungstaktisch nicht notwendig und vielleicht war das von mir nicht ganz durchdacht“, sagt er noch.
Staatsanwalt: "Hier gehen Kinderseelen kaputt"
Doch Staatsanwalt Dr. Andreas Breitschaft stellt sich hinter den Ermittler. Es stehe dem Bub zu, die Wahrheit zu erfahren, auch damit er weiß, wie er sich gegenüber dem Angeklagten verhalten soll. Der 60-Jährige habe das Vertrauen der ganzen Familie schamlos ausgenutzt, da sind sich Polizist und Staatsanwalt einig. Der Staatsanwalt findet für die Taten des Angeklagten in seinem Plädoyer abschließend klare Worte: „Hier gehen Kinderseelen kaputt.“
Es war wohl ein anderes Kind der Familie, das die Betreuer einer Jugendgruppe aufmerksam werden ließ und dem Missbrauch des Bruders damit schließlich ein Ende setzte. Der 60-Jährige weiß: „Ich kann das alles nicht mehr rückgängig machen.“ Er habe sich bei dem Bub entschuldigt, will Schmerzensgeld zahlen, sobald er welches hat und bemühe sich im Gefängnis um eine Therapie. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Auch seine Alkoholsucht wolle er in den Griff bekommen. Im Gerichtssaal spricht er von Reue und Schuldgefühlen.
Schon öfter war gegen ihn wegen Kindesmissbrauchs ermittelt worden, doch die Verfahren wurden meist eingestellt. Mitte der 90er Jahre war er deshalb allerdings zwei Jahre und zwei Monate im Gefängnis. Einschlägig vorbestraft ist er außerdem wegen diverser Diebstähle. Das Gericht verhängt deshalb die in dieser Verhandlung höchst mögliche Strafe von vier Jahren Gefängnis.