Ein Schlaflabor soll es künftig in Aichach geben. Die HNO-Praxis im alten Krankenhaus in Aichach hat diese Erweiterung beantragt. Das Schlaflabor dient der Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen. Der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats hatte keine Einwände.
Wie Ulrich Egger vom Bauamt berichtete, sollen für das Schlaflabor Büroräume im vorderen Abschnitt des ersten Obergeschosses im alten Bettentrakt umgestaltet werden. Die Praxis hat bislang etwa 400 Quadratmeter, mit den neuen Räumen kommen noch etwa 300 Quadratmeter dazu. Die bestehenden Bäder werden saniert. Das Schlaflabor dient der Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen. Die Praxis betreibt bereits ein solches Labor am Klinikum Vincentinum in Augsburg. Die dafür nötigen zehn Stellplätze sind laut Ulrich Egger nachgewiesen.
Trainingszelt bei Sportstudio in Ecknach wird nicht genehmigt
Trainingszelt an Sportstudio Ein Trainingszelt hat ein Sportstudio im Gewerbegebiet an der B300 in Ecknach an seine Räume angebaut. Dafür bräuchte es mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hätten die Bauausschussmitglieder gern geholfen. Weil das Zelt komplett außerhalb der Baugrenzen liegt, sahen sie aber ebenso wenig wie die Verwaltung eine Möglichkeit, diese Befreiung zu erteilen. Auf Anregung von Marc Sturm (CSU) soll beim Landratsamt angefragt werden, ob eine Duldung für begrenzte Zeit möglich wäre.
Problem Kellerwohnung In Obermauerbach soll ein Einfamilienhaus in ein Dreifamilienhaus mit Einliegerwohnung und einer sogenannten Praxis für psychologische Kinder- und Lernbetreuung umgebaut werden. Wie Ulrich Egger erläuterte, ist der Umbau in ein Mehrfamilienhaus bereits 2017 genehmigt worden, damals mit zwei Zimmern und einem Bad im Kellergeschoss als Teil der Erdgeschosswohnung. Dass diese Räume nun als eine separate Wohneinheit genutzt werden sollen, bereitete einigen Bauausschussmitgliedern Kopfzerbrechen, zumal für die Belichtung ein Lichtschacht vergrößert werden soll. Georg Robert Jung (FWG) sah hier eine Überschwemmungsgefahr bei Starkregen. Mit 9:2 wurde dem Umbau das Einvernehmen erteilt. Die nötige Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze für den Lichtschacht wurde mit 3:8 abgelehnt.
Bauamt: "Sinnvolle Nachverdichtung"
Grundstück geteilt Keine Einwände hatte der Bauausschuss gegen den Bau eines Einfamilienhauses an der Mauerbacher Straße in Klingen. Dort ist ein größeres Grundstück in zwei kleinere mit jeweils 600 Quadratmetern geteilt worden. Für das Vorhaben sind mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Weil diese nur geringfügig sind und eine sinnvolle Nachverdichtung erwünscht ist, hielt Egger diese für vertretbar.
Einfamilienhaus wird Zweifamilienhaus Aus dem gleichen Grund stimmte der Bauausschuss auch dem Umbau eines Einfamilienhauses in Unterwittelsbach in ein Zweifamilienhaus zu. Dort soll das Obergeschoss mit einer Außentreppe und drei Dachgauben zu einer eigenen Wohneinheit werden. Auch hier sprach Egger von einer sinnvollen Nachverdichtung. Den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
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