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Aichach: Schranke am Landratsamt: Ab Montag müssen Fremdparker zahlen

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Schranke am Landratsamt: Ab Montag müssen Fremdparker zahlen

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    Ab Montag ist der Parkplatz am Landratsamt beschrankt. Für Kunden ist die Nutzung frei, Fremdparker müssen eine Strafgebühr zahlen.
    Ab Montag ist der Parkplatz am Landratsamt beschrankt. Für Kunden ist die Nutzung frei, Fremdparker müssen eine Strafgebühr zahlen. Foto: Erich Echter

    Für Kunden und Mitarbeiter des Landratsamtes in Aichach ist es eine gute Nachricht. Ab Montag ist der Parkplatz vor dem Blauen Palais nur noch für sie frei zugänglich. Wer dort auf dem Parkplatz unter der Woche gerne mal sein Auto abgestellt hat, um in der nahen Innenstadt was zu erledigen, wird von den neuen Schranken nicht begeistert sein. Die Tage für kostenloses und unbegrenztes Parken auf den rund 100 Stellflächen an der Münchener Straße sind jedenfalls vorbei. Es gibt aber auch für „Fremdparker“ eine gute Nachricht: Zumindest am Wochenende ist der Platz für alle frei nutzbar.

    Bürger klagen immer wieder über vollen Parkplatz

    Klagen über einen vollbelegten Parkplatz gibt’s seit Jahrzehnten. Immer wieder beschwerten sich Bürger, dass alles belegt sei, berichtet Wolfgang Müller, Pressesprecher des Amtes. Termine könnten nicht eingehalten werden und Kunden kommen verärgert ins Amt. Nicht nur zu den Stoßzeiten drehen Bürger, die in der Behörde was zu erledigen haben, mehrere Runden und fahren dann entnervt wieder raus.

    Dort ist es nämlich keineswegs besser. Die umliegenden Wohnstraßen sind wochentags völlig zugeparkt. Kreisräten, die zu einer Sitzung müssen, geht es übrigens nicht viel besser. Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Zahl der Mitarbeiter beim Landratsamt ist gestiegen, außerdem arbeiten immer mehr in Teilzeit. Aber auch Anwohner ohne eigenen Stellplatz, Dauerparker, Kunden von Geschäften und Praxen in der Nähe und in der Stadt oder Gäste von Wohnungseigentümern in der Umgebung zweckentfremden den Platz.

    Hauptamtsleiter Bernd Burkhart zieht ein Probeticket bei der Einfahrt.
    Hauptamtsleiter Bernd Burkhart zieht ein Probeticket bei der Einfahrt. Foto: Christian Lichtenstern

    Zwei Erweiterungen sorgten nur kurzfristig für Entlastung

    Zwei Erweiterungen sorgten nur kurzfristig für Entlastung: Seit zwei Jahren sind zusätzliche Parkflächen mit 35 Stellplätzen im Osten und Norden des Landratsamtsgeländes dazugekommen – jeweils mit Schranke. Diese Plätze können nur Angestellte nutzen.

    Jetzt ist auch der Hauptparkplatz beschrankt und der Vorstoß dafür kam aus dem Kreistag. Wie berichtet, wird das Landratsamt mit einem Anbau in Richtung Münchener Straße erweitert, damit rund 60 Mitarbeiter aus fünf über die Stadt verteilte Außenstellen wieder am Stammsitz ihre Büros haben. Das wird den Eigenbedarf an Stellflächen für Angestellte noch weiter erhöhen. Der zusätzliche Parteiverkehr kommt noch oben drauf.

    Zuvor gab es lange Zeit eine andere Überlegung für eine Erweiterung: Eine Überbauung des Parkplatzes. Angedacht war neben einer Büroetage auch ein Parkdeck. Nicht zuletzt aus Kostengründen wurde dies verworfen. Die vorhandenen Parkplätze würden auch nach einer Erweiterung ausreichen, wenn sie nicht von Fremdparkern belegt würden, versicherte Hauptamtsleiter Bernd Burkhart. Für Fremdparker könne der Kreis kein Geld ausgeben, war sich die Mehrheit einig. Schließlich sei das ja kein öffentlicher Parkplatz.

    Beschluss im Kreisausschuss für Schranke fiel einstimmig

    Aus der Mitte des Kreistags kam dann in der Debatte der Vorschlag, die Beschrankung gleich umzusetzen und nicht erst die Erweiterung des Amtes abzuwarten. Der Beschluss dafür im Kreisausschuss war übrigens einstimmig. Der Anbau soll voraussichtlich 2022 fertig sein. Wenn sich dann herausstelle, dass die Schranken das interne Problem nicht lösen, könnten zum Beispiel aufgeständerte Parkdecks über bestehenden Stellflächen ohne weitere Versiegelung entstehen, schlug Landrat Klaus Metzger in der damaligen Diskussion vor.

    Ab Montag ist die neue Schranke sozusagen scharf. „Wir haben uns viele Gedanken dazu gemacht“, versichert Burkhart. Es gehe ja nicht um eine Schikane, sondern um eine deutlich verbesserte Nutzbarkeit für die Kunden und Mitarbeiter zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes. Die Zufahrt zum Parkplatz ist nur noch von der Münchener Straße aus möglich. Ausfahrt ist nur auf die Wilhelm-Wernseher-Straße. Für die Verbindungsstraße gilt jetzt eine Einbahn-Regelung.

    Wer einfährt, zieht ein Ticket und kann dann innerhalb von zehn Minuten auch wieder sofort ausfahren. Das ist für den Fall, dass alle Plätze belegt sind oder jemand versehentlich eingefahren ist. Kunden und Gäste des Amtes bekommen ein kostenloses Ausfahrtticket an der Infostelle beim Eingang oder bei jedem Mitarbeiter. Dieses persönlich ausgestellte Ticket bleibt für 30 Minuten gültig.

    Fremdparker müssen zehn Euro Strafgebühr zahlen

    Fremdparker müssen dagegen eine Strafgebühr von zehn Euro zahlen, damit sich die Schranke wieder öffnet. Das heißt, reinfahren kann wochentags jeder. Wer aber keine Berechtigung hat, kommt nur noch dann sofort raus, wenn er den Zehner zahlt. An den Wochenenden ist Einfahrt ab Samstagmorgen, 6 Uhr bis Sonntagabend, 23 Uhr und die Ausfahrt ist immer ohne Ticket möglich – bis allerspätestens Montagmorgen um 6.45 Uhr.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar Die Schranke am Aichacher Landratsamt ist gerechtfertigt

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