Fast einstimmig folgten die Ratsmitglieder dem Vorschlag von Baars Bürgermeister Roman Pekis. Der hatte nicht nur die Bestellung von Referenten erneut auf die Agenda der Gemeinderatsitzung am Donnerstagabend gebracht, sondern auch direkt seine Vorschläge kundgetan. Final wurde Florian Beutlrock – in Abwesenheit aber nach vorheriger Rücksprache mit Pekis – zum Vereinsbeauftragten. Matthias Schlicker wurde zum Umweltreferenten und Christian Hell zum Landwirtschaftsreferenten ernannt. Für die Besetzung der Stellen als Jugend- und Seniorenbeauftragte wird Pekis außerhalb des Gemeinderats nach engagierten Interessierten suchen.
Seine Begründung für die Bestimmung von Referenten schickte Pekis voraus: Er sieht in eindeutigen Verantwortlichen einen großen Mehrwert für die Gemeinde und sogar Sparpotenzial, wenn Referenten Ideen zu Konzepten verarbeiten, für die ein Ingenieurbüro bereits teuer bezahlt werden müsste. Für den Rathauschef haben Referenten zudem die Funktion eines Bindeglieds zwischen Gemeinde und Gemeinderat. So können Aufgabenstellungen etwa rund um das Thema Hochwasser und Umwelt parallel zu den anstehenden Großprojekten (Schulsanierung, Krippenbau, Kläranlage) verfolgt werden. Pekis ermunterte die Räte dazu, selbst die Planungen für die Gemeinde in die Hand zu nehmen.
Doris Niklas: Baar ist zu klein für Referenten
Doris Niklas erklärte während der Diskussion, sich dagegen auszusprechen. Ihr Grund: Baar sei einfach zu klein für Referenten. Josef Reiter und Johanna Ruisinger hätten sich eine klare Definition von Pflichten, Aufgaben und Rechten gewünscht. Darüber hinaus gab es Diskussionen um die Entlohnung. Da in der Geschäftsordnung verankert wurde, dass Referenten mit 30 Euro entlohnt werden, sich aber unter anderem Gemeinderat Hell dagegen aussprach, wird die Entlohnung der Referenten in einer der nächsten Sitzungen erneut Thema werden, denn hier müsste möglicherweise die Geschäftsordnung geändert werden.
Rund um die Bauthemen, die auf der Agenda der Sitzung standen, gab es meist eindeutige Beschlüsse: Der Gemeinderat wird den Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Kindertagesstätte zurücknehmen, denn eben dieser Antrag habe durch die Rückmeldungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes sowie des Landratsamtes bereits viel Klarheit in das Bauvorhaben gebracht. Peter Fesenmeir vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes erklärte den 15 Gästen der Sitzung kurz die Rückmeldungen. Das Wasserwirtschaftsamt merkte an, dass es sich bei dem Grundstück um ein hochwassergefährdetes Areal handeln könnte. Nur ein kostenintensives Gutachten könnte diese Annahme bestätigen oder widerlegen. Darüber hinaus erklärte das Landratsamt, dass das Grundstück, das die Gemeinde für den Bau der Krippe im Blick hatte, nur bedingt genehmigungsfähig sei. Ein Teil des Grundstücks liege im Außenbereich. Zudem widerspreche das Bauvorhaben dem Flächennutzungsplan, und auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seien beeinträchtigt. In der beantragten Form könne auf diesem Grundstück kein Baurecht entstehen.
Tiny House darf stehen bleiben in Baar
Auch ein weiteres, bereits bekanntes Bauvorhaben kam erneut zur Sprache, wurde nun jedoch positiv beschlossen: Maximilian Ellers Tiny House darf im Zeintl bleiben, denn das Holzhäuschen im Mini-Format wird dort eben nur für fünf Jahre stehen. Dann läuft die Genehmigung ab. Diese geringfügige Änderung des Antrags brachte den jetzigen Gemeinderat dazu, dem Antrag zuzustimmen. Im bisherigen Antrag, den der Gemeinderat der vorherigen Legislaturperiode noch abgelehnt hatte, war keine Rede von einer Befristung gewesen. Für Eller, ein Jungunternehmer aus Meitingen (Landkreis Augsburg), bedeutet das vergleichsweise wenig Aufwand, denn sein Tiny House steht längst dort, wo es nun auch stehen darf.
Auch der Antrag von Leopold Kürbis, der eine zweite Ausfahrt auf seinem Grundstück errichten wollte, kam abermals auf die Agenda. Diesmal jedoch stimmten acht Räte für die zweite Einfahrt und nur vier Gemeinderäte sprachen sich dagegen aus. Künftig können die Mitarbeiter eine eigene Einfahrt bekommen und müssen nicht die Einfahrt nutzen, die zum Mietshaus führt.
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