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Haftstrafe wegen Vergewaltigung: Angeklagter und Staatsanwaltschaft gehen gegen Aichacher Urteil in Berufung

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Prozess um Vergewaltigung der Ex geht in die nächste Instanz

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    Ein 40-Jähriger ist am Amtsgericht Aichach wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen geht er in Berufung – ebenso die Staatsanwaltschaft.
    Ein 40-Jähriger ist am Amtsgericht Aichach wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen geht er in Berufung – ebenso die Staatsanwaltschaft. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Zwei Jahre und zehn Monate soll ein 40-Jähriger in Haft. Ein Schöffengericht am Amtsgericht Aichach war im März nach zwei Verhandlungstagen überzeugt davon, dass der Mann seine Ex-Partnerin vergewaltigt und geschlagen hat. Der Prozess geht nun in die nächste Instanz: Sowohl der verurteilte Mann als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Schöffengerichts Berufung eingelegt, berichtet der Vorsitzende Richter Axel Hellriegel auf Anfrage. Über diese wird das Landgericht Augsburg entscheiden.

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