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Tödlicher E-Scooter-Unfall bei Aichach: Staatsanwalt erhebt Anklage

Aichach/Kühbach

War der tödliche E-Scooter-Unfall bei Kühbach vermeidbar?

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    Eine liebevoll gestaltete Erinnerung an den tödlich verunglückten E-Scooter-Fahrer ist an der Unfallstelle zwischen Großhausen und Kühbach am Wegesrand zu finden.
    Eine liebevoll gestaltete Erinnerung an den tödlich verunglückten E-Scooter-Fahrer ist an der Unfallstelle zwischen Großhausen und Kühbach am Wegesrand zu finden. Foto: Helene Monzer

    Für den 21-jährigen E-Scooter-Fahrer gab es trotz aller ärztlicher Bemühungen keine Rettung mehr: Er starb in der Uniklinik in Augsburg, nachdem ihn am Morgen des 16. Oktober 2023 zwischen Kühbach und dem Ortsteil Großhausen ein Auto erfasst hatte. Seither beschäftigten sich die Polizei, ein Gutachter und die Staatsanwaltschaft mit der Frage: Hätte dieser tragische Unfall vermieden werden können?

    Der Unfall hatte große Bestürzung nicht nur in Kühbach, sondern weit darüber hinaus ausgelöst. In sozialen Medien diskutierten Nutzerinnen und Nutzer danach über die Gefährlichkeit dieser Fahrzeuge und die Frage, ob diese auf einer normalen Gemeindeverbindungsstraße unterwegs sein sollten. Die Polizei stellte allerdings bereits kurz nach dem Unfall fest: Der 21-Jährige befand sich an jenem verhängnisvollen Morgen völlig zu Recht auf der Fahrbahn. Denn auf diesem Streckenabschnitt gibt es keinen angrenzenden Radweg. Wenn ein solcher fehlt, dürfen E-Scooter auf die reguläre Straße ausweichen.

    Nach tödlichem E-Scooter-Unfall: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

    Der Unfall ereignete sich gegen 7 Uhr morgens. Der 39-jährige Lenker eines Opels war in gleicher Richtung unterwegs. Er übersah den 21-Jährigen allerdings und erfasste ihn mit seinem Auto von hinten. Durch die Wucht des Aufpralls erlitt der 21-Jährige schwerste Verletzungen. Die notärztlichen Bemühungen am Unfallort und die der Mediziner in der Uniklinik konnten sein Leben nicht retten.

    Der Unfall und seine Umstände könnten demnächst vor Gericht aufgerollt werden. Die Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Nähere Informationen, ob der Unfall zu vermeiden war, gibt es zwar für die Öffentlichkeit derzeit nicht. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nach Auskunft von Axel Hellriegel, Richter am Amtsgericht Aichach, Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung gegen den damals 39-jährigen Autofahrer erhoben. Schon kurz nach dem Unfall hatte die Polizei den Führerschein des Mannes sichergestellt. Der Grund: Sie hatte bei ihm drogentypische Auffälligkeiten registriert.

    Als Nächstes haben die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu einer Stellungnahme zur Anklageschrift. Ob es zu einer Verhandlung kommt, wird das Amtsgericht anschließend entscheiden.

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