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Vater aus Aichach-Friedberg soll wegen Kindesmisshandlung fast vier Jahre in Haft. Er wehrt sich dagegen.

Aichach-Friedberg

Buben gefesselt, eingesperrt und geschlagen: Vater legt Revision gegen Urteil ein

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    Im Berufungsprozess am Landgericht Augsburg blieb es bei mehr als dreijährigen Haftstrafen für ein Ehepaar aus dem Landkreis Aichach-Friedberg wegen schwerer Kindesmisshandlung. Das Foto zeigt die Angeklagten mit ihren Verteidigern Andreas Thomalla (Dritter von rechts) und Felix Egner (rechts).
    Im Berufungsprozess am Landgericht Augsburg blieb es bei mehr als dreijährigen Haftstrafen für ein Ehepaar aus dem Landkreis Aichach-Friedberg wegen schwerer Kindesmisshandlung. Das Foto zeigt die Angeklagten mit ihren Verteidigern Andreas Thomalla (Dritter von rechts) und Felix Egner (rechts). Foto: Peter Fastl

    Noch für sehr lange Zeit, womöglich für sein restliches Leben, wird ein heute Siebenjähriger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg an dem zu tragen haben, was er in seinem Elternhaus im Landkreis Aichach-Friedberg erlebt hat. Seine Flucht im Januar 2025 beendete zwar sein damaliges Martyrium. Nicht aber die psychischen Folgen, die es für die verletzliche Kinderseele hatte. Nun steht fest, dass die Stiefmutter des Buben die verhängte Gefängnisstrafe akzeptiert, der Vater legt allerdings weitere Rechtsmittel ein.

    Das Landgericht Augsburg verwarf kürzlich die Berufung der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Augsburger Schöffengerichts in erster Instanz (wir berichteten). Die erste Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Caroline Hillmann hielt die verhängten Strafen für tat- und schuldangemessen. Damit blieben die Haftstrafen von drei Jahren und acht Monaten für den Vater sowie drei Jahren und zwei Monaten für die Stiefmutter bestehen. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte, ist das Urteil gegen die Stiefmutter nun rechtskräftig. Nicht aber das Urteil gegen den Vater: Er legt Revision ein. Für diese ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, das das Urteil auf Rechtsfehler prüft.

    Misshandelter Bub hat noch immer große Angst vor seinem Vater

    Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich das Ehepaar der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung sowie der gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Mit Kabelbindern fesselten die Eheleute den Buben an Händen und Füßen. Sie sperrten ihn im Abstellraum, Heizungskeller oder Kinderzimmer ein. Zu essen und zu trinken gaben sie ihm währenddessen nichts. Sein Vater schlug ihn mehrmals. Im Umfeld des Buben fiel auf, dass er schmächtiger wurde und kognitiv nachließ.

    Sein Leben veränderte sich mit dem plötzlichen Tod der leiblichen Mutter. Bald zog die neue Ehefrau des Vaters mit zwei eigenen Kindern ein. Zwei weitere ihrer Kinder hatte das Jugendamt an ihrem früheren Wohnort in Pflegefamilien untergebracht – wegen massiver Vernachlässigung. Der Siebenjährige lebt nun in einer Familienwohngruppe. Eine Betreuerin schilderte im Berufungsprozess, dass er weiter hochbelastet sei, nicht aus dem Herzen lachen könne, Probleme in der Schule habe und zur Therapie gehe. Seine größte Angst sei, „vom Papa nochmal eingesperrt zu werden“.

    Vater des misshandelten Buben: „Ich wünschte, ich könnte alles ungeschehen machen“

    Anders als in erster Instanz legten beide Angeklagte ein vollständiges Geständnis ab. Der Vater sagte: „Ich wünschte, ich könnte alles ungeschehen machen. Aber das kann ich nicht.“ Was geschehen sei, tue ihm „sehr, sehr leid“. Die Eheleute würdigten sich keines Blickes. Die Angeklagte strebt nach eigener Aussage die Scheidung an.

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