In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde die Polizeiinspektion Dießen durch die zuständigen Jagdpächter über einen Wilderer am Ufer der Rott in der Nähe von Pähl informiert. Nach Heranziehung eines Diensthundes und weiterer Polizeikräfte konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem angetroffenen 48-Jährigen aus dem Landkreis Landsberg nicht um einen Wilderer im eigentlichen Sinne, sondern um einen Angler ohne Erlaubnis oder Berechtigungen handelte. Der Mann wurde für weitere Maßnahmen in die Polizeiinspektion Dießen gebracht. Gegen Zahlung eines Bußgeldes konnte er einen Haftbefehl abwenden. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fischwilderei, teilt die PI Dießen mit. (AZ)
Landkreis Weilheim-Schongau
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