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Gemeinderat in Dießen: Was hinter der Frage „öffentlich oder nichtöffentlich“ steckt

Kommentar

Was hinter der Frage „öffentlich oder nichtöffentlich“ steckt

Gerald Modlinger
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    Die Frage, was öffentlich und nichtöffentlich in einem Gemeinderat zu behandeln ist, lässt sich nicht immer ganz eindeutig beantworten, eigentlich sind aber nichtöffentlichen Sitzungen sehr enge Grenzen gesetzt.
    Die Frage, was öffentlich und nichtöffentlich in einem Gemeinderat zu behandeln ist, lässt sich nicht immer ganz eindeutig beantworten, eigentlich sind aber nichtöffentlichen Sitzungen sehr enge Grenzen gesetzt. Foto: Jörg Halisch/dpa (Symbolbild)

    „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich“, so heißt es in allen Geschäftsordnungen von Gemeinderäten. Freilich stehen diesem Prinzip auch Einschränkungen gegenüber: Personalangelegenheiten in Einzelfällen, Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten und Angelegenheiten, die dem Sozial- und Steuergeheimnis unterliegen, sind nichtöffentlich zu behandeln, und auch „sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung (...) nach der Natur der Sache erforderlich ist“.

    Es bleibt also ein gewisses Diskussionspotenzial zur Frage, was öffentlich und was nichtöffentlich verhandelt werden muss. Die etwaige Bereitstellung öffentlicher Gelder für ein von dritter Seite initiiertes Konzert ordnete die Dießener Bürgermeisterin Sandra Perzul jedenfalls als nichtöffentlich ein, als sie dieses Thema kurzfristig dem Gremium präsentierte.

    Wie stark darf die Frage der Nichtöffentlichkeit relativiert werden?

    Wie es dann so ist, wurde dabei aber nicht nur über die eigentliche Frage gesprochen, sondern es flossen auch weitere Aspekte ein, etwa die Sicherheitsfrage, die CSU-Gemeinderat Marian Cammerer aufwarf. Das ist nun unzweifelhaft überhaupt kein Thema, das hinter verschlossenen Türen besprochen werden muss, sondern vielmehr von ziemlich viel öffentlichem Interesse ist. Insofern hat die Bürgermeisterin schon recht, wenn sie sagt, das sei kein schützenswerter Belang und darüber könne sie mit Dritten sprechen. Ob diese Relativierung aber so klug ist, wenn sie sich sonst allzu oft über Indiskretionen aus dem Gremium beschwert?

    Denn auch ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin kann wie die Bürgermeisterin argumentieren und ebenso erklären, er oder sie halte einen Inhalt aus einer nichtöffentlichen Sitzung gar nicht für zwingend nichtöffentlich.

    Das könnte ein Lösungsansatz sein

    Wie lässt sich der Zwiespalt lösen? Erstens den öffentlichen Charakter einer Angelegenheit möglichst weit auslegen und sich klar an den drei Punkten Personal, Grundstücke und Sozial- und Steuergeheimnis orientieren und gegebenenfalls ein Thema in öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufsplitten. Zweitens kollektiv im Gremium festhalten, bei welchen Themen und Entscheidungen die Nichtöffentlichkeit aufgehoben werden kann. Das wäre ein Beitrag zu mehr Transparenz und eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme.

    Indiskretionen sind nämlich vor allem ein Zeichen, dass es an Vertrauen fehlt.

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