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Landkreis Augsburg: Sexueller Übergriff im Pflegedienst: Täter verurteilt, Opfer gefeuert

Landkreis Augsburg

Sexueller Übergriff im Pflegedienst: Täter verurteilt, Opfer gefeuert

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    Wer bei der Arbeit sexuelle Belästigung erlebt, muss das nicht hinnehmen.
    Wer bei der Arbeit sexuelle Belästigung erlebt, muss das nicht hinnehmen. Foto: Jens Kalaene, dpa, tmn (Symbolbild)

    Ein Altenpfleger ist zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Schöffengericht des Amtsgerichts in Augsburg sah es als erwiesen an, dass der Mann seine ehemalige Kollegin am Arbeitsplatz sexuell belästigt hatte. Der Mann hatte die Taten gestanden. Er habe sich von der Frau „angemacht“ gefühlt, erklärte er dazu.

    In einem Seniorenwohnheim im Landkreis Augsburg hatten sich der Angeklagte, stellvertretender Pflegedienstleiter, und sein Opfer unter anderem um Patienten aus dem Bereich 24-Stunden-Intensivpflege zu kümmern. Bereits in den Wochen vor der angezeigten Tat hatte der verheiratete Familienvater die 49-jährige Ehefrau und Mutter wiederholt in einer Weise an der Brust und am Po berührt, die die Frau nicht wollte. Das habe sie ihm auch gesagt, hieß es.

    Der Altenpfleger aus dem Landkreis Augsburg entschuldigt sich

    Dann der letzte Vorfall zwischen den beiden Beteiligten: Anfang Oktober 2019 hatten sich Täter und Opfer im Nebenzimmer der Wohnung eines Patienten getroffen, um die Pflegeübergabe zu besprechen. Dabei, so hieß es in der Anklageschrift, habe der Mann die Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und auf die Couch niedergedrückt. Dann habe er mit einer Hand zwischen die Beine der Frau gefasst und versucht, ihr den Slip wegzuziehen. Er bezeichnete die Frau dabei als „heiß und geil“. Weil sich die Frau wehrte, ließ der Mann nach zehn bis 15 Sekunden von ihr ab.

    Wegen ihrer Bekleidung mit einem nicht knielangen Kleid und weil er von anderen Arbeitskollegen schon etwas über die Einstellung der Frau zu Intimitäten am Arbeitsplatz gehört haben wollte, habe er sich „angemacht“ gefühlt, erklärte Verteidiger Hubert Schorr für seinen Mandanten. Der Mandant gestehe die Tatvorwürfe ein, er habe wegen der „extravaganten“ Kleidung und der langen, manikürten Fingernägel der Kollegin falsche Schlüsse gezogen.

    Der Angeklagte könne sich aufgrund seiner Erregung nicht mehr genau an die Vorgänge an jenem Tag erinnern. Sein Mandant bedauere seine Tat und er entschuldige sich. Auch die Ehefrau und die Tochter des Mannes würden unter den Vorwürfen leiden. Der Angeklagte wolle mit seinem Geständnis anderen Beteiligten unangenehme Zeugenbefragungen ersparen.

    Die Frau schweigt aus Angst um ihren Job

    Angehört wurde aber der ermittelnde Kommissar von der Augsburger Kriminalpolizei. Der schilderte die Umstände der Anzeigenerstattung. Zunächst habe die Frau aus Sorge um ihren Arbeitsplatz keine Anzeige erstatten wollen. Vielmehr habe sie schriftlich die Leitung des Pflegedienstes über das Tun des Angeklagten informiert, wie der Kommissar berichtete. Kurz darauf habe die Frau die Kündigung erhalten, mit der Begründung, dass sie schlecht gearbeitet habe.

    Als der 49-Jährigen dann eine weitere Verfehlung des Angeklagten an einer Patientin zu Ohren kam – das entsprechende Verfahren gegen den Mann ist eingestellt worden – entschloss sie sich, zur Polizei zu gehen.

    Staatsanwalt Robert Birkner sah die Tatvorwürfe Bezug nehmend auf das Geständnis des Angeklagten als erwiesen an und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Mit seinem Plädoyer auf ein Jahr Freiheitsstrafe lag Verteidiger Schorr um Einiges darunter. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Susanne Scheiwiller verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen schweren sexuellen Übergriffs. Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 4000 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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