Der Vater eines Stadtberger Gymnasiasten dürfte die Welt nicht mehr verstanden haben: Drei Jahre lang zahlte der Landkreis die knapp 450 Euro teure Straßenbahnjahreskarte für seinen Sohn in die Augsburger Innenstadt. Dort besucht dieser das Peutinger Gymnasium. Zu Beginn der achten Klasse wurden die Zahlungen eingestellt. Dagegen klagte der Vater nun erfolglos vor Gericht. Die Verhandlung zeigte: Die Beförderung von Schülern ist ein kompliziertes Spiel, bei dem es um das Wohl von Kindern und viel Geld geht.
Das Landratsamt verwies darauf, dass nur die Beförderung ins Neusässer Gymnasium kostenlos ist. Der Weg mit dem Bus nach Neusäß ist zwar deutlich aufwendiger als der per Straßenbahn in die Augsburger Innenstadt. Die Klage wurde vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ivo Moll abgelehnt. Der Weg nach Neusäß sei nicht unzumutbar, weil er unter einer Stunde liege.
Insgesamt besuchen rund 2500 Schüler aus dem Landkreis eine Schule, die nicht im Augsburger Land liegt, sondern meistens in Augsburg. Die meisten davon, insgesamt 1700, bekommen dennoch nach Auskunft des Landratsamtes die Fahrkarte vom Landkreis bezahlt – ein Kostenpunkt von über einer halben Million Euro. Dies kann nach Auskunft von Walter Falch drei Gründe haben, die letztlich immer darin begründet sind, dass ein Bildungsangebot in der nächstgelegenen Schule nicht besteht.
Wenn Eltern ihre Tochter zum Beispiel auf eine Mädchenschule schicken möchten, zahlt der Landkreis die Karte, weil es diese Schulart nur in der Stadt gibt. Ein anderer Fall: Das nächstgelegene Gymnasium bietet als erste Fremdsprache zum Beispiel Englisch oder Französisch, aber nicht Latein oder Spanisch. Außerdem werden die Fahrtkosten auch dann übernommen, wenn die nächstgelegene Schule nicht den gewünschten Ausbildungszweig anbietet.
Eben dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Stadtberger Bub bis zum Ende der siebten Klasse die Karte für die Straßenbahn erstattet bekam – schließlich bietet das Peutinger-Gymnasium einen sozialwissenschaftlichen Zweig an, den es in Neusäß nicht gibt. Doch weil der Bub sich vor der achten Klasse für den mathematischen Zweig entschied, fiel der Zuschuss weg – dieser wird auch in Neusäß angeboten.
Wenn der Schüler drei Kilometer weiter in Kriegshaber wohnen würde, würde die Stadt Augsburg seine Fahrtkosten bezahlen, damit der Junge eine ihrer Schulen besucht und nicht nach Neusäß geht. So hatte der klagende Vater vor dem Amtsgericht argumentiert.