Der Stadtberger Bürgermeister Paulus Metz ist sauer. Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass jemand versucht hat, die Kneipp-Anlage im August-Abendstein-Weg zu sabotieren. Am vergangenen Wochenende wurden nun transparente Reißnägel im Becken entdeckt. Was Paulus Metz besonders wütend macht: Jemand legt es ganz offenbar darauf an, andere Menschen zu verletzen. Der Bürgermeister ist nicht der Einzige, der das nicht fassen kann. Die CSU-Stadtratsfraktion hat jetzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung des Täters führen.

Die transparenten Reißnägel sind im Wasser des Kneipp-Beckens nur schwer zu sehen. Wie der Bürgermeister berichtet, wurde eine Frau gleich am Morgen auf die gefährliche Situation aufmerksam und gab den Behörden Bescheid. Auch durchsichtige Glasscherben waren schon in die Kneipp-Anlage geschüttet worden. Paulus Metz erklärt: „Schon seit Längerem stellen wir fest, dass Unbekannte Erde, Zement, Reißnägel oder Glasscherben in das Wasserbecken werfen. Zum Schaden aller, besonders der Kinder“. Auch Kekse und Unmengen an Quark wurden schon ins Becken gekippt. Außerdem wurden das Schloss und andere Teile der Anlage inzwischen mehrfach beschädigt.
Die Reparaturkosten muss die Allgemeinheit, also jeder einzelne Stadtberger, tragen. Schlimmer findet der Bürgermeister aber die Verletzungen, die durch Glasscherben oder Reißnägel im Becken entstehen können. „Unfassbar für mich, dass Mitmenschen das einander antun können“, sagt er, „ein solches Verhalten ist schäbig und asozial“.
In der Stadtverwaltung wird nun überlegt, ob eine Videoüberwachung der Kneipp-Anlage infrage kommt. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Tobias Schmid befürwortet diese Überlegungen. Außerdem erklärt er, dass seine Fraktion eine Belohnung von 500 Euro aussetze für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen: „Wer so mit der Allgemeinheit und der Gesundheit der Bürger umgeht, muss bestraft werden“, findet Tobias Schmid. Der Bürgermeister bittet die Stadtberger, umgehend Bescheid zu geben, wenn sie sehen, dass die Kneipp-Anlage beschädigt oder verunreinigt wird.
Die Kneipp-Anlage in Stadtbergen sorgt seit Jahren für Diskussionen in der Stadt. Seit der Eröffnung der Anlage im Mai 2019 hatten sich Anwohner wieder und wieder beschwert, dass die Besucher sich dort nicht an die Regeln halten würden. Zuletzt war die Anlage 2023 wegen eines Gerichtsverfahrens in die Schlagzeilen geraten.
Von Anfang an gab es Diskussionen über die Kneipp-Anlage
Der Streit hatte schon beim Bau des Kneipp-Beckens begonnen. Anwohner hatten erklärt, das Becken habe die falsche Lage und Ausführung. Beides entspreche nicht der ursprünglichen Baugenehmigung. Zwar war die Größe der Anlage von der Stadt damals ordnungsgemäß beantragt und auch vom Landratsamt genehmigt worden. Die Lage des Beckens entsprach aber nicht der des Bauantrags. Der Antrag musste deshalb nachträglich geändert werden. Das Landratsamt stimmte diesem Tekturantrag zu, womit 2022 klar war, dass es sich beim Kneipp-Becken nicht um einen Schwarzbau handelt. Anwohnern waren zudem die Armwaschbecken ein Dorn im Auge. Hitzige Diskussionen begleiteten zu dieser Zeit so manche Stadtratssitzung.
Gericht musste schon über die Kneipp-Anlage entscheiden
Anwohner forderten, die Öffnungszeiten deutlich zu verkürzen und eine Mittagspause von 12 bis 14 Uhr einzuführen. Die Stadt lehnte das jedoch mit der Begründung ab, dass auch die arbeitende Bevölkerung in Stadtbergen Gelegenheit haben sollte, das Kneipp-Becken zu nutzen. Einige Anwohner zogen schließlich vor das Verwaltungsgericht. Dort sollte geklärt werden, ob die Anlage gemäß der Betriebsführung funktionieren kann. Das Verwaltungsgericht hatte daran keine Zweifel.
Auch wenn Anwohner sich beschwert hatten, dass das Becken nicht fürs Wassertreten, sondern hauptsächlich als Planschbecken für Kinder genutzt werde. Auch würden junge Leute hier Partys feiern. Durch das rücksichtslose Verhalten der Nutzer seien die Anwohner einem nicht zumutbaren Lärm ausgesetzt, erklärten sie damals. Doch das Lärmgutachten des Landratsamtes hatte ergeben, dass der Lärmpegel zu keiner Zeit dem eines Biergartens entsprochen hatte. Kinderlärm sei zumutbar, entschied das Gericht.
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