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Jugendliche im Augsburger Land äußern sich zur Bundestagswahl und zur U18-Wahl des Kreisjugendrings.

Landkreis Augsburg

Im Kreis Augsburg dürfen auch Jugendliche wählen

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    Auch 2025 dürfen Kinder und Jugendliche ihre Stimme bei der U18-Wahl abgeben.
    Auch 2025 dürfen Kinder und Jugendliche ihre Stimme bei der U18-Wahl abgeben. Foto: Kreisjugendring (Archiv)

    Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Zeit, sich darüber zu informieren, ist knapp. Was sagen Jugendliche und eine Lehrerin über die verschiedenen Informations- und Einflussmöglichkeiten vor der Wahl?

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