Die 18-jährige Elisa aus Steppach ist noch ein wenig unschlüssig: Wo soll sie bei ihrer ersten Kommunalwahl ihre Kreuzchen machen? Der Brief mit Wahlwerbung, den sie neulich im Briefkasten fand und der direkt an sie mit Namen und Anschrift adressiert war, hat ihr da kaum weitergeholfen, sondern eher für Verwirrung gesorgt: Warum habe ich diesen Brief von genau dieser Partei bekommen, wundert sie sich, und woher haben die meine Daten? Der Grund liegt im Bundesmeldegesetz. Wer solche Briefe nicht möchte, hat die Möglichkeit, sie „abzubestellen“.
Landkreis Augsburg
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