Wo ist Tempo 30 rechtlich zulässig und wo nicht? Bis zum Sommer 2017 galt in Neusäß für viele Jahre: Lieber den Verkehr großzügig bremsen, wie in der gesamten Von-Rehlingen-Straße und über den gesamten Kobel von Westheim nach Steppach. Doch dann fiel der Verwaltung im Rathaus auf, dass diese Beschilderung gar nicht von der damals gültigen Rechtslage gedeckt war; an vielen Tempo 30-Strecken wurden die Schilder abmontiert. Bereits im Herbst 2024 wies die Verwaltung den Planungs- und Umweltausschuss darauf hin, dass sich die Rechtslage nun jedoch geändert habe. Nach einem Antrag der SPD vom März des vergangenen Jahres war jetzt im Ausschuss der Zeitpunkt gekommen, sich nochmals mit dem Thema zu beschäftigen.
Neusäß
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