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WBL will Tagesmutter in Neusäß die Betreuung von Kindern in einer Mietwohnung verbieten

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Tagespflege in der Mietwohnung: WBL will das in Neusäß verbieten

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    Tagesmütter betreuen zumeist kleine Kinder in ihren eigenen Wohnräumen. Das wird nun für eine von ihnen zum Problem. Die Vermieterin, die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Augsburg, fordert sie auf, diese Tätigkeit zu unterlassen. Dagegen klagt sie jetzt.
    Tagesmütter betreuen zumeist kleine Kinder in ihren eigenen Wohnräumen. Das wird nun für eine von ihnen zum Problem. Die Vermieterin, die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Augsburg, fordert sie auf, diese Tätigkeit zu unterlassen. Dagegen klagt sie jetzt. Foto: Jan-Philipp Strobel, dpa

    Wenn Krippe, Kindergarten oder Schulkindbetreuung nicht die richtige Lösung sind, ist es vielleicht die Tagesmutter oder der Tagesvater. 52 Tagespflegepersonen betreuen im Landkreis Augsburg aktuell 139 Kinder, wenn ihre Eltern in der Arbeit sind. Tageseltern betreuen die meist sehr kleinen Kinder ihrer eigenen Wohnung und geben ihnen dabei ein besonders familiäres Umfeld. Manche Tagespflegepersonen passen auf die Kinder sogar in der Nacht auf, etwa wenn ihre Eltern in Nachtschicht arbeiten. Nun hat eine dieser Tagesmütter im Landkreis Augsburg ein Problem, das Folgen für das gesamte System dieser Art der Kinderbetreuung haben könnte: Ihr Vermieter will nicht, dass sie die Tagespflege in ihrer Wohnung in Neusäß weiter ausübt. Dabei handelt es sich um die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Augsburg (WBL).

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