Mit höheren Beiträgen für die Betreuung ihrer Kinder müssen die Eltern in Altenmünster für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen ab Herbst dieses Jahres rechnen. Vor zwei Jahren fand letztmals eine Anpassung der Gebühren statt. „Insbesondere die Personalkosten haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund tarifvertraglicher Änderungen und merklicher Tariferhöhungen deutlich erhöht“, erläuterte Bürgermeister Florian Mair die unumgängliche Maßnahme. Für die beiden Einrichtungen in Zusamzell und Altenmünster, in denen aktuell insgesamt gut 280 Kinder betreut werden, sind in diesem Haushaltsjahr 2,66 Millionen Euro allein an Personalaufwand eingeplant. Im vergangenen Jahr ergaben sich Gesamtausgaben in Höhe von 2,54 Millionen Euro. Demgegenüber standen Einnahmen mit 1,57 Millionen Euro, in denen die Elternbeiträge mit 244.000 Euro den kleinsten Teil ausmachten. Letztendlich verblieb für die Gemeinde ein Defizit von 1,26 Millionen Euro. Um den stetigen Anstieg dieser Position im Haushalt etwas abzumildern, beschloss der Gemeinderat die Benutzungsgebühren ab dem neuen Kindergartenjahr um 20 Prozent anzuheben. Das bisher separat bezahlte Spielgeld von monatlich acht Euro soll künftig in die regulären Gebühren mit einbezogen werden.
Wie wirkt sich die Erhöhung nun aus? Für Kinder unter drei Jahren berechnet die Gemeinde bei einer Betreuung von beispielsweise vier Stunden täglich statt bisher 158 Euro, künftig 198 Euro. Das Spielgeld von acht Euro ist in den neuen Beträgen enthalten. Bei sechs Stunden erhöht sich die Gebühr von 191 Euro auf nunmehr 237 Euro.
Etwas niedriger sind die Beiträge bei Kindern über drei Jahren. Hier erhöht sich der Tarif bei vier Stunden täglich von 112 Euro auf 142 Euro und bei sechs Stunden von 132 Euro auf 166 Euro. Berücksichtigt werden muss allerdings bei dieser Gruppe, dass hier noch der staatliche Zuschuss, von aktuell noch 100 Euro, den tatsächlichen Aufwand bedeutend verringert. Bürgermeister Mair wies darauf hin, dass Bund und Land die zweifelsohne notwendigen Kinderbetreuungsangebote nicht weiter auf dem Rücken der Kommunen ausweiten dürften. „Die Kommunen benötigen hier deutlich mehr Unterstützung von Bund und Land. Ansonsten drohe irgendwann der finanzielle Kollaps oder eine Überforderung der Eltern“, so der Bürgermeister
Altenmünster nimmt Geld mit Geschwindigkeitsüberwachung ein
Seit mehreren Jahren schon ist die Gemeinde Altenmünster Mitglied der kommunalen Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte. Wie sich das Verkehrsverhalten im Gemeindebereich darstellt, konnte Bürgermeister Florian Mair dem Gemeinderat anhand der Statistik des Jahres 2024 darstellen. Als Sonderfaktor sind in dieser Auswertung auch die Ergebnisse der teilstationären Messeinrichtung enthalten, die im November an der Staatsstraße in Unterschöneberg installiert war. Dieser Abschnitt gilt, mit täglich sechs bis sieben Tausend Fahrzeugen, im Gemeindebereich als meistbefahrene Straße. Allein im November wurden binnen einer Woche 35.067 Fahrzeuge kontrolliert. In Unterschöneberg hielten sich 443 Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Im gesamten Jahr weist die Statistik 507 Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus, wobei davon wiederum 316 diese lediglich um 6 bis 10 km/h überschritten. Für diese Verstöße wurden Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von 14.600 Euro verhängt. Bei der Parkraumüberwachung gab es insgesamt 27 Beanstandungen, bei diesen sich die Verwarnungsgelder auf 735 Euro beliefen. Die finanzielle Bilanz stellt sich im vergangenen Jahr positiver dar, als in den Jahren zuvor. Während bei der Geschwindigkeitsüberwachung ein Plus von 4.140 Euro zu verzeichnen ist, beträgt das Minus bei der Parkraumüberwachung 2.780 Euro. Auf Grundlage dieser Zahlen soll in diesem Jahr die Messeinrichtung in Unterschöneberg wiederholt und zudem eine weitere in der Ortsdurchfahrt von Zusamzell aufgestellt werden. „Der genaue Standort wird derzeit mit der Polizei noch geprüft und abgestimmt“, merkte Bürgermeister Florian Mair an. Die finanziell defizitäre Parkraumüberwachung stellte Gemeinderat Günter Zott in Frage. Seiner Meinung nach seien ausreichend Parkmöglichkeiten im Ortsbereich vorhanden. „Wir können ja die Zeiten hierfür reduzieren und somit die Ausgaben senken“, schlug Florian Mair vor.
Um mehr Wohnraum zu beschaffen, hat der Bayerische Landtag durch das erste und zweite Modernisierungsgesetz die Regelungen zur Stellplatzpflicht grundlegend geändert. Konnte bisher eine Gemeinde durch eine kommunale Stellplatzsatzung die Stellplatzzahlen sowohl nach oben oder nach unten festsetzen, dürfen künftig die vom Freistaat Bayern vorgegebenen Zahlen zwar unterschritten, jedoch nicht überschritten werden. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Stellplatzpflichten, welche sich aus rechtsgültigen Bebauungsplänen ergeben, diese bleiben unangetastet und bestehen unverändert fort. Besonderheiten und geringere Vorgaben sieht der Gesetzgeber für den geförderten sozialen Wohnungsbau vor. Um künftig für alle Bauvorhaben im Gemeindegebiet Rechtssicherheit zu schaffen, beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Stellplatzsatzung. (joti)
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