Der gebürtige Augsburger Dieter Frank hatte nach dem Abitur am Augsburger Peutinger-Gymnasium in Regensburg studiert und im November 1981 seine Justizlaufbahn beim Landgericht Augsburg begonnen. Im März 1984 wurde er an die Staatsanwaltschaft Augsburg versetzt, wo er ein Referat für Wirtschaftsstrafsachen und Betäubungsmittelstrafsachen übernahm.
Mit Wirkung vom 1. April 1988 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt und dem Amtsgericht Augsburg zugeteilt, dem er sei dem angehörte. In den folgenden Jahren war er in den verschiedensten Rechtsgebieten tätig, unter anderem als Jugend-, Ermittlungs- und Zivilrichter. Im Juli 2000 wurde er zum weiteren aufsichtführenden Richter befördert und übernahm die Leitung des Vormundschaftsgerichts. Im September 2008 stieg Dr. Frank zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Augsburg auf.
Neben seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Augsburger Richtervereins gehörte er dem Landesvorstand des Bayerischen Richtervereins und dem Bezirksrichterrat des Oberlandesgerichts München an, dessen Vorsitzender er war. Ferner war er Mitglied des Präsidialrats.
Am Montag starb Dr. Frank nach schwerer Krankheit im Alter von 58 Jahren.
"An Einsatzbereitschaft und Engagement war Herr Dr. Frank stets ein Vorbild. Er gehörte zu den Spitzenkräften der Bayerischen Justiz", würdigte ihn Amtsgerichtspräsidentin Dr. Irmgard Neumann in einer ersten Stellungnahme. AZ