Bestellt und behalten: Wenn Paketfahrer kriminell werden
Zuletzt gab es in Augsburg einige Prozesse gegen Zusteller, die auf die schiefe Bahn gerieten. Sind daran auch die Arbeitsbedingungen schuld?
Er war bisher nicht vorbestraft. Er hat das Fachabitur bestanden und studiert an der Hochschule. Aushilfsweise, um sich Geld für das Studium zu verdienen, hat ein 19-jähriger Augsburger für einen großen Paketdienst gearbeitet – und ist dabei auf die schiefe Bahn geraten. Mit zwei Freunden bestellte er übers Internet mehrfach Kleidung von Markenherstellern. Dazu nutzten sie die Adressen von Menschen, die im Zustellbezirk des 19-Jährigen wohnen. Er lieferte die Pakete mit der Kleidung aber nicht an diese Personen aus, sondern übergab sie den Freunden. Sie quittierten mit falschen Unterschriften die Zustellung und nahmen die Pakete mit.
Die Freude an der teuren Kleidung währte allerdings nicht lange. Die Sache flog auf und die drei Freunde wurden angeklagt. Nur weil sie vor Gericht ein Geständnis ablegten und der Richter in den Taten eine „Jugendsünde“ sah, kamen sie noch mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Marken-Kleidung hätten sie sich von ihrem Geld nicht leisten können, sagt Werner Ruisinger, einer der Verteidiger der jungen Männer. Deshalb hätten sie sich diese Masche ausgedacht.
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