Der juristische Streit um eine NDR-Reportage über AWD-Gründer Carsten Maschmeyer geht weiter - und zieht Kreise bis nach Augsburg. Dort gewann der Sender jetzt die nächste Runde.
Die NDR-Reportage "Der Drückerkönig und die Politik (NDR) - die schillernde Karriere des Carsten Maschmeyer" hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt - allerdings auch ein juristisches Scharmützel zwischen dem Manager und dem Sender ausgelöst.
Der Norddeutsche Rundfunk strahlte die Sendung schließlich aus - und legt nach. In der Sendung "Panorama" soll erneut über Maschmeyer berichtet werden.
Vor Gericht geht der Streit um die ursprüngliche Reportage derweil weiter. Ein Mann, der Maschmeyer beim Betreten der ZDF-Spendengala "Ein Herz für Kinder" begleitet hatte und dabei gefilmt wurde, wollte die Ausstrahlung dieser Filmsequenz verbieten lassen. Er stellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Augsburg - und unterlag.
Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala - einem Ereignis der Zeitgeschichte - begleitet hatte. AZ