Die Stadt Augsburg will Tankstellen nachts den (Alkohol-)Zapfhahn zudrehen. Der Jugendhilfeausschuss des Stadtrates beschloss, dass Tankstellen nachts nur noch eingeschränkt Alkohol verkaufen dürfen. Vorbild ist die Stadt Frankenthal, die solche Einschränkungen gegen Klagen von Tankstellenpächtern beim Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt hat. In Frankenthal dürfen nachts zum Beispiel Getränke mit über 14 Prozent nur noch in einer Menge von maximal 0,1 Liter verkauft werden.
Augsburger Tankstellen sind von solchen Gedanken alles andere als begeistert, macht bei ihnen doch der Getränkeverkauf einen erheblichen Teil der Einnahmen aus. Nach Angaben des Bundesverbands Tankstellen (BTG) und gewerbliche Autowäsche erzielen Tankstellen rund 55 Prozent ihres Umsatzes über den Shop, nur 19 Prozent über Kraftstoff. Der Umsatz im Shop werde dabei überwiegend mit Tabakwaren generiert (58 Prozent), 13 Prozent stammen aus dem Verkauf von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, so der BTG. Manuel Fuchs, Pressesprecher von Total Deutschland, sagt: „Ein Verkaufsverbot für Alkohol wäre dramatisch für unsere Pächter.“ Der Anteil der Shops am Gesamtumsatz sei nachts besonders groß, weil dann die Tankstellen alleine das Angebot stellen. Jugendschutz sei für ihre Unternehmen sehr wichtig, betonen die Pressesprecher. In Einzelfällen verzichte man an sozialen Brennpunkten sogar vorübergehend auf Verkauf von Alkohol, so Detlef Brandenburg von Aral.
Zusammenarbeit mit Nachbarstädten angestrebt
Auch bei Augsburger Tankstellenpächtern stößt der Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Einer befürchtet: „Das wären ganz schöne Einbußen.“ Kleinteilige Regelungen lehnt Fuchs ab, da Käufer auf andere Orten ausweichen können: „Wir sind für eine einheitliche Regelung.“
Die könnte sich schnell ergeben. Augsburger Politiker haben wegen des Themas bereits Kontakt zu Nachbargemeinden aufgenommen, um diese ebenfalls für die Einschränkungen zu gewinnen. Die Stadt und die angrenzenden Landkreise arbeiten ohnehin schon bei Anti-Alkohol-Aktionen zusammen. Die Einschränkung des Alkoholverkaufs ist, wie berichtet, Bestandteil eines umfassenden Alkoholpräventionsprogrammes, dem der Gesamtstadtrat noch zustimmen muss. Doch wie im Jugendhilfeausschuss ist auch bei den Fraktionen der Wille dafür gegeben, ergab eine Umfrage unserer Zeitung.
Die CSU wird das Thema in ihrer nächsten Fraktionssitzung behandeln. Vorsitzender Bernd Kränzle möchte dem nicht vorgreifen und spricht von einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen und Jugendschutzinteressen. Doch neigt er zu einer Einschränkung des Verkaufs.
SPD-Fraktionschef Stefan Kiefer sagt: „Wir versprechen uns aus der Einschränkung von Alkoholverkauf an Tankstellen eine Begrenzung des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen.“ SPD-Stadtrat Sieghard Schramm hatte das Thema im Jugendhilfeausschuss eingebracht.
Auch die Grünen stehen zu den Einschränkungen. Reiner Erben sagt als Fraktionsvorsitzender, es sei bekannt, dass junge Leute sich zum „Vorglühen“ an Tankstellen Alkohol besorgen. Das führe zu Problemen, unter anderem in der Maximilianstraße. Auf den Antrag der Grünen geht das Programm zur Alkoholprävention zurück.
In Baden-Württemberg ist der Verkauf von Alkohol an Tankstellen nachts generell verboten. Eine ähnliche Regelung auf Bayernebene scheiterte 2010 an der FDP. Das ärgert Pro-Augsburg-Fraktionsvorsitzende Beate Schabert-Zeidler. Ihre Partei hatte eine Resolution an den Landtag für das Verbot initiiert. „Wenn aber das Land nichts macht, muss die Stadt etwas tun“, sagt die Politikerin.
Alle Parteien betonen, man dürfe nicht nur ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen und versuchen, das Problem rein über Verbote zu regeln. Bemühungen zu Aufklärung und Prävention bei jungen Leuten müssten parallel verstärkt werden. In dem Präventionsprogramm sind dafür ebenfalls Projekte vorgesehen. Dazu zählt unter anderem Suchtprävention in den 7. Klassen aller Schulen, Info-Busse, die nachts von Disco zu Disco touren, sowie mehr Gruppen für gefährdete Jugendliche und deren Eltern.
Ebenfalls im Gespräch ist ein Werbeverbot für Bier auf Straßenbahnen. Hier müsse man genau prüfen, inwieweit die Stadtwerke mit Brauereien vertraglich gebunden sind, sagen die Parteien.