Klage gegen Corona-Regeln: Augsburger scheitern vor Gericht
Plus Augsburger Firmenchefs wollten die Aufhebung einiger Corona-Regeln erzwingen. Für Bedienungen sollte etwa die Maskenpflicht wegfallen.
Für das Augsburger Bus-Unternehmen „Hörmann Reisen“ sind die Zeiten hart. In Reisebussen musste bislang der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, was es bayerischen Busunternehmern wie der Augsburger Firma nahezu unmöglich machte, wirtschaftlich zu arbeiten. Im Fall von „Hörmann Reisen“ sind fast alle der 160 Mitarbeiter auf Kurzarbeit Null. Zusammen mit dem Augsburger Anwalt Bernhard Hannemann hatte Firmenchef Philipp Hörmann beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Änderung eingereicht. Dieser Vorstoß ist nun gescheitert.
Das Gericht hat am Dienstag mehrere Anträge von Augsburger Unternehmern abgewiesen, die sich gegen die aktuellen Corona-Regeln richteten. So hatte der Anwalt auch für seinen Mandanten Bernhard Spielberger einen Antrag eingereicht, da der Unternehmer und Restaurant-Betreiber seine Servicekräfte von der Maskenpflicht befreien lassen will. Die Gesundheit seiner Mitarbeiter, die eine erhebliche körperliche Leistung erbringen müssten, sei durch die Masken massiv eingeschränkt und erheblich gefährdet, argumentierten die Antragssteller. Zudem sei die Regelung so unbestimmt, dass es zum Einsatz von Masken kommen kann, die kontraproduktiv seien. Vorsorglich wurde ein Hilfsantrag gestellt, der darauf abzielte, dass die Maskenpflicht wenigstens im Außenbereich des Restaurants Palladio entfällt.
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