Das Landgericht Augsburg ist in seiner Urteilsentscheidung von einem versuchten Totschlag in einem minderschweren Fall ausgegangen. Der 62 Jahre alte Allgemeinarzt war des versuchten Totschlags angeklagt. Laut Anklage hatte er im Dezember 2008 eigenmächtig entschieden, eine 86 Jahre alte Patientin „in Ruhe sterben zu lassen“, wie der Mediziner vor Gericht bestätigt hatte.
Er hatte das Pflegepersonal im Heim angewiesen, Medikamente und Ernährung abzusetzen und seiner Patientin täglich nur noch 1,5 Liter Flüssigkeit zu geben – ohne zuvor das Einverständnis der vom Amtsgericht eingesetzten Betreuerin oder entfernter Verwandter einzuholen. AZ