Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren will das Landgericht Augsburg nun einen Gutachter befragen. Das zehnjährige Mädchen war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Ursula erstickte darin.
Ursulas Bruder fordert 20.000 Euro Schmerzensgeld
Ihr Bruder Michael Herrmann verlangt von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper 20.000 Euro Schmerzensgeld. Michael Herrmann begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe.
Der Sachverständige, der Herrmann deswegen untersucht hat, soll am Donnerstag von den Richtern angehört werden. Die Kammer hatte in dem Prozess bereits Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage geäußert. Die Richter wiesen darauf hin, dass es fraglich sei, ob die Verursachung der Tinnitus-Erkrankung dem verurteilten Mann zugerechnet werden könne.
Der Fall Ursula Herrmann zählt zu den bekanntesten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Erpresser hatte damals einen Millionenbetrag als Lösegeld von Ursulas Eltern verlangt. Der Entführer war erst im Jahr 2008 in Kappeln an der Schlei in Schleswig-Holstein verhaftet worden, zwei Jahre später wurde er in Augsburg nach einem aufwendigen Indizienprozess verurteilt.
Der Mann bestreitet allerdings bis heute, dass er das Kind entführt habe. Auch Michael Herrmann hatte mehrfach Zweifel daran geäußert, ob der richtige Täter verurteilt worden ist. Er vermutet insbesondere, dass es mehrere Entführer gab. Er hofft, dass mit dem Zivilprozess noch ungeklärte Fragen des Kriminalfalls beantwortet werden. dpa/lby/AZ