Haft für Blumenmaler: "Nicht leicht, Sie ins Gefängnis zu stecken"
Plus Der Augsburger "Blumenmaler" Berni McQueen stand unter Bewährung, dennoch sprühte er illegal Graffiti auf Wände. Selbst die Richterin tut sich beim Urteil schwer.
Seine illegalen Graffitis haben den Maler der „Augsburg-Blume“ bundesweit bekannt gemacht, aber auch mehrmals vor Gericht gebracht. Am Donnerstag saß Berni McQueen in Augsburg erneut auf der Anklagebank und dieses Mal nahm der Prozess für den Streetart-Künstler ein böses Ende. Der inzwischen 33-Jährige muss ins Gefängnis, verurteilt wegen 35 Fällen der Sachbeschädigung. „Es fällt mir nicht leicht, Sie ins Gefängnis zu stecken“, bekannte Amtsrichterin Susanne Scheiwiller, als sie das Urteil verkündete: eine Haftstrafe von 14 Monaten.
Prozess: Schöpfer der Augsburgblume verurteilt
Aber die Justiz kennt in seinem Fall keine Gnade, denn der Blumenmaler ist, obwohl er zweifach unter offener Bewährung stand, nachts im Stadtgebiet erneut mit Spraydose und Stift unterwegs gewesen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da wird ein Serienstraftäter (oder wie hier bezeichnet Künstler) einer Straftat überführt. Und der Richterin tut es leid, ihn zu bestrafen. Die Maßnahme, die zu einem gerichtsfesten Tatnachweis führt, wird von der Richterin als grenzwertig bezeichnet. Wenn ich mal, Gott bewahre, vor den Kadi muss, dann soll doch bitte diese Frau über mich richten.