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  3. Prozess in Augsburg: Mutter vor Gericht: "Als ich aufwachte, lag meine Tochter tot neben mir"

Prozess in Augsburg
11.10.2021

Mutter vor Gericht: "Als ich aufwachte, lag meine Tochter tot neben mir"

Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
Foto: B. Hörmann (Symbol)

Plus Eine Mutter aus Augsburg soll ihr neun Wochen altes Baby aus Überforderung getötet haben. Doch vor Gericht schildert sie den verhängnisvollen Abend völlig anders.

Irgendwann in der Nacht, so nach drei Uhr, habe sie dann das Beruhigungsmittel Tavor genommen, um zu schlafen. Als sie am nächsten Vormittag aufwachte, sei ihr Baby tot neben ihr auf der Couch gelegen. Die junge Frau schluchzt laut auf. "Ich rief meine Mama an, weil ich gesehen habe, dass sie Leichenflecken hat", erzählt Sabrina N. dem Gericht. Ihre Mutter habe den Notarzt informiert. Seit vergangener Woche muss sich eine 25 Jahre alte Augsburgerin vor dem Schwurgericht des Landgerichts wegen Totschlags verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihre neun Wochen alte Tochter, die an dem Abend weinerlich und quengelig war, erst geschlagen und ihr wenig später ein Kissen aufs Gesicht gedrückt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass sich die Mutter überfordert gefühlt hatte. Die Obduktion des toten Säuglings ergab, dass er einen Schädelbruch und eine Hirnblutung erlitten hatte. Todesursächlich war dies aber nicht. Das Kind war erstickt. Was die Mutter über diese folgenschwere Nacht erzählt, weicht von den damaligen Vernehmungen immer wieder ab.

Der Prozess gewährt einen Einblick in das Leben einer jungen Frau, das sich als prekär beschreiben lässt. Sabrina N. ist drogenabhängig, trinkt offenbar viel Alkohol. Als sie von der Schwangerschaft erfährt, die Beziehung zum Vater war offenbar eher flüchtig, will sie von der Sucht loskommen. Sie macht eine Substitutionstherapie. "Ich habe es gut hingekriegt ohne Drogen und ohne Alkohol", beteuert die Angeklagte (Verteidiger: Moritz Bode) vor Gericht. Nach der Geburt ihrer Tochter habe sie nur einmal bei einer Geburtstagsparty Alkohol getrunken – und dann an jenem Abend.

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