Am Ende brauchte es insgesamt drei Verhandlungstage – und damit einen weniger als ursprünglich angesetzt –, nun ist am Landgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Der Polizist, der am 19. August 2023 am Rand eines Spiels des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgab, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kern verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.
Augsburg
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