Ein Nachbar der geplanten Süchtigenhilfe im ehemaligen Pfarrzentrum St. Johannes an der Oberhauser Wertachbrücke geht gerichtlich gegen die voraussichtliche Inbetriebnahme im kommenden Jahr vor. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage. Sie wurde bereits im August erhoben. Ziel der Klage sei ein Einschreiten der Bauaufsicht wegen der Nutzungsänderung des Gemeindesaals. Letztlich soll die neue Nutzung nach dem Willen des Klägers untersagt werden, so ein Gerichtssprecher. Der Kläger begründet das laut der beklagten Stadt Augsburg mit zu erwartenden Beeinträchtigungen.
Augsburg
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