Mieter und Mieterinnen mit wenig Geld werden sich in Zukunft bei der Wohnungssuche in Augsburg schwerer tun: Die Mietobergrenzen, bis zu denen die Miete für Hartz-IV-Empfänger übernommen wird, werden teils erheblich gesenkt. Mit gewissen Bauchschmerzen stimmte der Stadtrat noch im alten Jahr mehrheitlich zu. Ein-Personen-Haushalte dürfen künftig 460 Euro Miete geltend machen (bisher 525 Euro), für einen Drei-Personen-Haushalt sinkt die Obergrenze von bisher rund 758 Euro auf 653 Euro - und das, obwohl die Mieten in Augsburg in den vergangenen vier Jahren um 20 Prozent gestiegen sind. Nun ist die Sorge groß.
Augsburg