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Augsburg: Für arme Menschen wird die Wohnungssuche in Augsburg nun noch schwieriger

Augsburg

Für arme Menschen wird die Wohnungssuche in Augsburg nun noch schwieriger

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    Die Mietobergrenzen mussten in Augsburg angepasst werden, der bisherige Bemessungs-Maßstab der Stadt rechtlich nicht zulässig ist. Das wird die Wohnungssuche für Leistungsbezieher erschweren.
    Die Mietobergrenzen mussten in Augsburg angepasst werden, der bisherige Bemessungs-Maßstab der Stadt rechtlich nicht zulässig ist. Das wird die Wohnungssuche für Leistungsbezieher erschweren. Foto: Silvio Wyszengrad

    Mieter und Mieterinnen mit wenig Geld werden sich in Zukunft bei der Wohnungssuche in Augsburg schwerer tun: Die Mietobergrenzen, bis zu denen die Miete für Hartz-IV-Empfänger übernommen wird, werden teils erheblich gesenkt. Mit gewissen Bauchschmerzen stimmte der Stadtrat noch im alten Jahr mehrheitlich zu. Ein-Personen-Haushalte dürfen künftig 460 Euro Miete geltend machen (bisher 525 Euro), für einen Drei-Personen-Haushalt sinkt die Obergrenze von bisher rund 758 Euro auf 653 Euro - und das, obwohl die Mieten in Augsburg in den vergangenen vier Jahren um 20 Prozent gestiegen sind. Nun ist die Sorge groß.

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