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Augsburg: Klimacamp-Aktivist verurteilt: Vor dem Prozess hängt er erneut ein Plakat auf

Augsburg

Klimacamp-Aktivist verurteilt: Vor dem Prozess hängt er erneut ein Plakat auf

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    Obwohl er wegen eines Plakats am Augsburger Rathaus am Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hatte der Aktivist vor der Verhandlung das Transparent erneut aufgehängt.
    Obwohl er wegen eines Plakats am Augsburger Rathaus am Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hatte der Aktivist vor der Verhandlung das Transparent erneut aufgehängt. Foto: Kim Schulz

    Das leidenschaftlichste Plädoyer des Strafverfahrens hält der Angeklagte selbst. Nicht für sich. Sondern für die Sache, für die der 25-Jährige mit anderen jungen Menschen kämpft: für mehr Klimagerechtigkeit. Der 25-jährige Aktivist aus dem Umfeld des Klimacamps muss sich vor dem Augsburger Amtsgericht wegen eines Plakats verantworten. Er hatte es vergangenen August in einer Kletteraktion über dem Eingang des Rathauses angebracht. Dafür wird er am Mittwoch verurteilt. Dass ihn das Verfahren nicht beeindruckt, zeigt der Student der Kulturwirtschaft noch vor der Verhandlung - bei einer erneuten Aktion am Rathaus, die die Polizei auf den Plan ruft.

    Als Richterin Andrea Hobert dem Angeklagten zum Ende der Verhandlung das letzte Wort erteilt, lässt dieser unschwer erkennen, dass ihn der Prozess wenig belastet. Nicht nur, weil er ankündigt, weiterhin Plakate aufhängen zu wollen. Sondern, weil es in seinen Augen viel Wichtigeres zu klären gibt. "Um wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen", beginnt er, um auszuführen, wie kriminell die Regierung in seinen Augen handle, weil sie nicht die notwendigen Schritte einleite, um die Menschen vor einem Klimakollaps zu schützen. "Die Stadt Augsburg erhöht regelmäßig die Trampreise und wir sehen, dass es von Jahr zu Jahr immer mehr Autos gibt. Und in dieser Situation wird hier heute um zehn Meter diskutiert", sagt der junge Mann innerlich aufgewühlt. Zehn Meter waren mitunter ausschlaggebend für den Strafbefehl gegen den Studenten aus Passau, der sich öfters im Augsburger Klimacamp aufhält.

    Transparent am Friedensfest hing 21 Meter entfernt vom Versammlungsort

    Die Auflage der Stadt Augsburg gibt nämlich vor, dass Transparente nur im Umkreis von höchstens zehn Metern um das Klimacamp, damals noch am Fischmarkt, aufgehängt werden dürfen. Der Student, der laut Anklage zu dem Zeitpunkt als Versammlungsleiter galt, hatte dagegen verstoßen. "Mit Vollgas in die Klimakatastrophe - destruktiv unsolidarisch frech", stand unter anderem auf dem Transparent zu lesen, das er am Friedensfest am 8. August 2021 über dem Hauptportal des Rathauses mit einem weiteren Aktivisten angebracht hat - in 21 Metern Entfernung zum Versammlungsort, wie Richterin Hobert bemerkt. Das Plakat nahm Bezug auf den jährlichen CO2-Ausstoß in Augsburg. Weil er gegen den Strafbefehl von 1600 Euro Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu dem Verfahren.

    Ein Bild aus dem August 2021: Um dieses Plakat drehte sich der Prozess am Augsburger Amtsgericht.
    Ein Bild aus dem August 2021: Um dieses Plakat drehte sich der Prozess am Augsburger Amtsgericht. Foto: Klimacamp Augsburg

    Dass er das Plakat angebracht hatte, daraus macht der 25-Jährige im Prozess keinen Hehl. Sein Verteidiger Klaus Schulz, der zugleich sein Vater ist, sieht es jedoch nicht erwiesen, dass sein Sohn zum damaligen Zeitpunkt der formelle Versammlungsleiter und damit Verantwortliche war. Um diese Frage zu klären, hört das Gericht einen Polizisten der Polizeiinspektion Augsburg-Mitte. Der Zeuge berichtet von einer Vereinbarung mit dem Klimacamp. Immer wenn der Versammlungsleiter oder die -leiterin des Camps wechsle, melde sich derjenige telefonisch bei der Polizei, um seine Personalien und eine Telefonnummer durchzugeben. So sei für die Polizei stets der aktuell Verantwortliche erreichbar.

    Polizist zu Versammlungsleitung: "Das Klimacamp macht das sehr gewissenhaft"

    "Das ist ein tägliches Prozedere. Wir bekommen zwei bis drei dieser Anrufe am Tag. Das Klimacamp macht das sehr gewissenhaft", schildert der Beamte. Bei der Polizei erfasse man die Versammlungsleiter in einem Computerprogramm. Daraus sei ersichtlich gewesen, so der Zeuge, dass der Angeklagte an jenem Tag zum Zeitpunkt der Plakataktion offiziell als Versammlungsleiter galt. Der Verteidiger will das so nicht stehen lassen. Keiner könne sagen, wer sich an jenem Tag bei der Polizei tatsächlich gemeldet hat, "da könnte jeder anrufen", zudem könne der Eintrag im System falsch sein und laut Versammlungsrecht nur der Veranstalter den Versammlungsleiter bestimmen.

    Richterin Hobert lässt die Einwände nicht gelten. Sie geht davon aus, betont sie im Urteil, dass der Angeklagte zu dem Zeitpunkt Versammlungsleiter war. Sie verurteilt den 25-Jährigen, der nach eigenen Angaben monatlich 500 Euro zur Verfügung habe, zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Das Urteil von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro fällt damit deutlich milder aus als die ursprünglich im Strafbefehl festgesetzte Strafe von 1600 Euro. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten seien im Strafbefehl zu hoch geschätzt worden, befindet das Gericht. Sie wolle was klarstellen, sagt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten.

    Verteidiger des Klimaaktivisten will Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegen

    "Hier geht es nicht um politische Ziele, sondern allein um das Gesetz und was der Gesetzgeber sagt." Dass der Angeklagte nicht einsichtig sei, zeige seine Ankündigung, wieder Plakate aufzuhängen. "Aber bitte nicht als Versammlungsleiter, sonst sehen wir uns wieder vor Gericht", mahnt Andrea Hobert. Der 25-Jährige hat allerdings bereits am Mittwochmorgen, kurz vor der Verhandlung, erneut dasselbe Transparent am Augsburger Rathaus aufgehängt. Die Polizei hatte seine Personalien aufgenommen. Am Ende des Prozesses bekräftigt der Aktivist: "Ich werde auch weiter alles tun, um unser aller Leben in dieser Krise zu schützen." Sein Verteidiger und Vater kündigt an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er hoffe auf eine gründlichere Arbeit des Landgerichts.

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