Nach dem Überfall in Bergheim fechten Staatsanwaltschaft und Anwälte das Urteil an
Das Landgericht sah als erwiesen an: Zwei Männer hatten ein Ehepaar in Augsburg erheblich verletzt, ein weiterer die Tat geplant. Mehrere Parteien legen Revision ein.
Nachdem das Landgericht Augsburg drei Männer wegen eines Überfalls auf ein älteres Ehepaar im Stadtteil Bergheim zu Haftstrafen verurteilt hatte, sind nun mehrere Prozessparteien gegen den Schuldspruch vorgegangen. Wie berichtet, hatte die zuständige 8. Strafkammer gegen die Angeklagten Haftstrafen zwischen sieben Jahren und sieben Jahren und neun Monaten verhängt. Zwei von ihnen sollen in das Haus der Opfer eingedrungen sein und sie massiv verletzt, ein weiterer Mann die Tat geplant haben. Das Interesse an dem Fall war groß; dem Urteil vorausgegangen war eine wochenlange Verhandlung, in der die Kammer Dutzende Zeugen und mehrere Sachverständige anhörte.
Wie das Landgericht auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, haben die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte zweier der Angeklagten Revision eingelegt. Das bedeutet, dass der Bundesgerichtshof das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen wird. Überraschend kommt die Entscheidung nicht; das Gericht war mit seinem Schuldspruch teils deutlich von den Forderungen in den Plädoyers entfernt geblieben und hatte auch den ursprünglich in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes als nicht verwirklicht angesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Haftstrafen jeweils zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert, unter anderem wegen versuchten Mordes, die Anwälte hatten teils auf Bewährungsstrafen plädiert.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.