Augsburger Immobilieneigentümer bzw. Mieter werden sich im kommenden Jahr freuen oder ärgern können: Die Grundsteuer für alle rund 110.000 Grundstücke, die es in Augsburg gibt, wird sich ab dem kommenden Jahr ändern. Hintergrund ist die Neuregelung bei der Festsetzung, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 eine deutschlandweite Neuberechnung verfügt hatte. 2022 mussten alle Grundeigentümer eine neue Erklärung abgeben, deren Folgen sich jetzt zeigen: Die Einnahmen für die Stadt Augsburg werden mit voraussichtlich knapp 58 Millionen Euro in etwa gleich bleiben, allerdings wird es zwischen den Stadtteilen erhebliche Verschiebungen geben. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was ist die Grundsteuer? Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss einmal jährlich Grundsteuer an die Stadt bezahlen. Das betrifft auch alle Wohnungseigentümer, weil sie Miteigentümer des Grundstücks sind, auf dem ein Mehrfamilienhaus steht. Die Stadt berechnet die Grundsteuer auf Grundlage von Daten des Finanzamtes. Aktuell zahlt man in Augsburg um die 500 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus und um die 90 Euro pro Jahr für eine kleine Wohnung.
Grundsteuer in Augsburg: Wer bezahlt künftig wie viel?
Und warum ändert sich jetzt alles? Das Finanzamt stellte der Stadt bisher für jedes Grundstück eine Berechnungsgrundlage zur Verfügung, die Daten wie Größe und Wert eines Grundstücks gemäß einer Festlegung aus dem Jahr 1964 berücksichtigte. Nach einer erfolgreichen Klage gegen dieses Vorgehen muss die Grundsteuer bundesweit auf andere Füße gestellt werden. In Bayern zählt künftig nur noch die Größe - der Wert des Grundstücks, weil es sich etwa in bevorzugter Lage befindet, spielt keine Rolle mehr. Ein Grundstück im Herzen der Innenstadt, wo die Bodenpreise hoch sind, wird steuerlich künftig genauso behandelt wie ein Grundstück in einem weniger begehrten Stadtteil, wenn es gleich groß ist. Eigentümer in begehrteren Vierteln werden entlastet, in Vierteln mit niedrigeren Grundstückswerten kommt es zu einer Belastung.
Was heißt das konkret? Die Stadt geht davon aus, dass sich der Betrag in 66 Prozent der Fälle verringern wird, eine Erhöhung ist bei 34 Prozent absehbar. Zu den Gewinnern zählen - wie die Stadt in einer Beispielaufstellung deutlich macht - tendenziell die Innenstadt und Göggingen. Für ein Einfamilienhaus in der Innenstadt werden statt bisher 530 Euro knapp 400 Euro fällig, was einem Rückgang um 25 Prozent entspricht. Für eine Wohnung in Göggingen ergibt sich in der Beispielrechnung (abhängig von Größe und Baujahr) eine Reduktion um knapp 40 Prozent (von knapp 500 Euro auf knapp 300 Euro). Der höhere Grundstückswert aufgrund des Stadtteils spielt keine Rolle mehr. Umgekehrt sind für eine Wohnung in Lechhausen künftig Steigerungen um 75 Prozent möglich. In der Beispielrechnung für eine mittelgroße Wohnung geht die Stadt von einer Steigerung um etwa 90 Euro auf 212 Euro aus, bei einem Einfamilienhaus in Haunstetten sind um die 15 Prozent Erhöhung auf 405 Euro absehbar. In der Tendenz hatte sich diese Entwicklung schon abgezeichnet.
Trifft die Neuberechnung auch Mieter und Mieterinnen? Nicht zwingend, aber in den meisten Fällen wohl schon. Vermieter und Vermieterinnen können die Grundsteuer auf ihre Mieter und Mieterinnen umlegen, wovon in der Regel auch Gebrauch gemacht wird. Sollte es Entlastungen geben, müssen diese auch weitergegeben werden.
Der Finanzausschuss des Stadtrats soll kommende Woche die angepassten Hebesätze beschließen, die dafür sorgen, dass die Verschiebungen für die Stadt insgesamt aufkommensneutral bleiben. Allerdings handelt es sich dabei um einen formalen Schritt. Zuletzt hatte die Stadt in einer politischen Entscheidung die Grundsteuer 2016 für alle Eigentümer erhöht. Für die Eigentümer lief das damals auf etwa 15 Prozent Erhöhung hinaus.
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