Das Gesamtergebnis der Bundestagswahl 2025 ist ausschlaggebend dafür, wie Deutschland in den nächsten vier Jahren regiert wird. Wer nachvollziehen möchte, wie es zustande kam, muss einen Blick auf die Wahlergebnisse im Kleinen werfen. Hier erfahren Sie, wie die Menschen im Augsburger Stadtteil Oberhausen und Links der Wertach gewählt haben.
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in Augsburg-Oberhausen/Links der Wertach
Zur Bundestagswahl wurde Deutschland in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. Oberhausen und Links der Wertach zählen zum Wahlkreis Augsburg-Stadt. Die Stadtteile gliedern sich in die Stadtbezirke Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Links der Wertach-Nord und Links der Wertach-Süd. Aus jedem Wahlkreis wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat per Direktmandat in den Bundestag gewählt. Mit der Erststimme entscheiden Wählerinnen und Wähler darüber, wer das ist. Es handelt sich um die linke Spalte im Wahlzettel.
Die Ergebnisse aus den Augsburger Stadtteilen fließen in das Wahlkreisergebnis ein. Hier sehen Sie, wie die Kandidatinnen und Kandidaten speziell in Oberhausen-Nord abgeschnitten haben:
Für Oberhausen-Süd sehen die Wahlergebnisse wie folgt aus:
Die Ergebnisse für Links der Wertach-Nord:
Und Links der Wertach-Süd:
Bundestagswahl 2025: So haben die Parteien in Augsburg-Oberhausen/Links der Wertach abgeschnitten
Mit der Zweitstimme stimmen Wählerinnen und Wähler über eine Partei ab. Das Kreuz dafür wird auf der rechten Wahlzettel-Spalte gesetzt. Die Zweitstimme gibt Aufschluss, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag bekommt und wie viele Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten künftig einen Sitz im Parlament haben.
Hier sehen Sie, wie viel Prozent die einzelnen Parteien im Stadtteil Oberhausen-Nord geholt haben:
Und so in Oberhausen-Süd:
So haben die Parteien in Links der Wertach-Nord abgeschnitten:
Und die Ergebnisse für Links der Wertach-Süd:
Erste Bundestagswahl seit der Wahlrechtsreform
Weil der Bundestag in den vergangenen Jahren immer größer wurde, hat die Ampel-Regierung 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Seitdem gibt es keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr. Das bedeutet: Parteien können nun über die Erststimme nicht mehr Direktmandate erlangen, als ihnen eigentlich an Sitzen nach den Zweitstimmen zustehen würden. Es kann also Kandidatinnen und Kandidaten geben, die zwar in ihrem Wahlkreis die meisten Erstimmen erhalten, aber trotzdem nicht in den Bundestag einziehen.
In Deutschland braucht eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Es gibt aber einen Ausnahmefall: Hat eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, dafür aber mindestens drei Direktmandate gewonnen, darf auch sie in den Bundestag ziehen. Das besagt die sogenannte Grundmandatsformel. (AZ)
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