Die politische Zukunft von Augsburgs Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel ist offen, nachdem das Landgericht ihn am Freitag in zweiter Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 9900 Euro (90 Tagessätze zu 110 Euro) verurteilt hat. Hummel hatte 2019 unter fingierter Identität eine frühere FW-Stadtratskandidatin, mit der er sich unter anderem wegen unterschiedlicher Positionen zum Flüchtlingszustrom überworfen hatte, als "Augsburgs rechtsradikalste Rechtsradikale" bezeichnet, garniert mit einer sexuellen Anspielung.
Hummel bestritt dies zunächst, gab die Beleidigung im Zuge einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber zu. Die Fraktion Bürgerliche Mitte, die aus Freien Wählern, Pro Augsburg und FDP besteht, erklärte, man wolle sich nun intern besprechen, was Hummels Verbleib in der Fraktion betrifft. Dies werde in den nächsten Tagen passieren, so Fraktionsvorsitzende Regina Stuber-Schneider (auch Freie Wähler). An seinem Stadtratsmandat, so Hummel nach dem Urteil, werde er festhalten. Er sei für sechs Jahre gewählt und werde diesen Auftrag ausfüllen, zumal die Vorwürfe aus der Zeit vor seiner Stadtratstätigkeit datieren, so Hummel zu unserer Redaktion.
Kommunalrechtlich ist ein Mandat ab einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr abzugeben. Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen liegt hingegen unter der Schwelle für einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Die FDP war vor zwei Jahren, als es in erster Instanz vor dem Amtsgericht einen Schuldspruch gegeben hatte, ein Stück weit auf Distanz zu Hummel gegangen. Für den Fraktionsstatus der Bürgerlichen Mitte hätte ein Abschied Hummels keine Folgen, weil die dafür nötige Mindestzahl an Stadträten weiter erreicht wird. FDP-Chef Ralf Neugschwender gab am Freitag keine Stellungnahme ab.
Prozess in Augsburg: Akte strotzt vor gegenseitigen Beleidigungen
Übrig blieb nach der Verhandlung am Freitag der Vorwurf der Beleidigung der früheren FW-Kandidatin, die 2017 austrat. Sie war via Facebook diffamiert worden, hatte Hummel wiederum öffentlich vorgeworfen, eine Waffe zu besitzen. Ermittlungen in diese Richtung führten aber ins Leere. Insgesamt, so Richterin Cornelia Seidl, mache es wenig Freude, die Ermittlungsakte zu lesen, weil es damals Zerwürfnisse zwischen mehreren Personen mit wohl teils heftigen Beleidigungen gab, die sich gegenseitig wenig nähmen. Hummel hatte zunächst bestritten, für Beleidigungen unter Alias-Namen verantwortlich zu sein und sich darauf berufen, dass mehrere Personen in seinem Büro Zugang zu den Accounts hatten. Im Rahmen des Deals zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gab Hummel die Beleidigungen am Freitag dann doch zu.
Eingestellt wurde vom Gericht der schwerwiegendere Vorwurf der Verleumdung. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen Hummel und WSA-Stadtrat Peter Grab. Hummel hatte Grab öffentlich scharf für seinen kurzzeitigen Flirt mit der AfD im Jahr 2015 kritisiert. Als Grab dann 2018 als Landtags-Direktkandidat der Freien Wähler nominiert wurde, so die ursprüngliche Anklage, soll Hummel diesen in einem Brief an die Freien Wähler diffamiert haben. Damals ging bei den Freien Wählern ein vermeintlich von einer Frau geschriebener Brief ein, in dem sie Grab des sexuellen Missbrauchs bezichtigte. Das Gericht sah zwar Hinweise auf Hummel als Urheber, allerdings gebe es auch andere mögliche Täter. "Der Tatnachweis wäre schwierig geworden", so Richterin Seidl.
Verteidiger Müller wirft der Polizei einseitige Ermittlungen vor
Bereits 2021 hatte das Amtsgericht den zunächst noch angeklagten Vorwurf der versuchten Erpressung fallen gelassen. Dabei ging es um eine interne Streitigkeit innerhalb der Freien Wähler zu Wahlkampf-Modalitäten, die über eine Spende von 500 Euro seitens eines Mitglieds hätte beigelegt werden sollen. Hummel hielt dieses Vorgehen, das vom Vorstand angestoßen wurde, in einer Mail fest, was ihm den Vorwurf der versuchten Erpressung einbrachte. Hummels Verteidiger Marco Müller warf in seinem Plädoyer der Polizei vor, einseitig gegen Hummel ermittelt zu haben: "Da hat man nicht nach rechts und links geschaut, sondern sich auf meinen Mandanten eingeschossen." Dessen Strafanzeigen wegen Beleidigung seien nicht weiterverfolgt worden. Die Staatsanwaltschaft kritisierte wiederum Hummels Taktieren im Prozess. Auch vom Gericht wurde ein Screenshot, mit dem Hummel zu Beginn der Verhandlung am Freitag erst noch seine Unschuld hinsichtlich der Beleidigungen beweisen wollte, als mutmaßliche Fälschung bezeichnet.
Das Verfahren wurde von mehreren Stadträten - namentlich Peter Grab sowie Hummels FW-Kollegen Regina Stuber-Schneider und Hans Wengenmeir - verfolgt. Auch FW-Mitglieder und Personen aus dem Kreis der geschädigten Kandidatin saßen im Zuschauerbereich. Die Frau selbst, die als Nebenklägerin auftrat, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen. Die Beleidigungen und Diffamierungen hätten Auswirkungen auch im beruflichen Bereich gehabt, so eine betroffene Zuhörerin.
Formal ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision möglich wäre. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass Rechtsmittel eingelegt werden, nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich vor dem Urteilsspruch auf einen Strafrahmen verständigten.