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Augsburg: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag wegen Fahrrad-Demo auf der A8 ab

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Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag wegen Fahrrad-Demo auf der A8 ab

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    Die Bemühungen von Augsburger Klimaaktivisten, am Sonntag eine Fahrrad-Demo auf der A8 stattfinden zu lassen, haben einen Rückschlag erfahren.
    Die Bemühungen von Augsburger Klimaaktivisten, am Sonntag eine Fahrrad-Demo auf der A8 stattfinden zu lassen, haben einen Rückschlag erfahren. Foto: M. Hochgemuth (Archiv)

    Das Augsburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Klimaaktivistinnen und -aktivisten versucht hatten, die geplante Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn A8 durchzusetzen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind Bundesautobahnen zwar grundsätzlich als Orte für die Durchführung von Versammlungen nicht ausgeschlossen. "Eine besonders enge Verknüpfung des vom Antragstellersteller verfolgten Versammlungszwecks zu dem Teilabschnitt der Bundesautobahn 8, auf dem die Fahrraddemonstration stattfinden soll, hat das Gericht vorliegend jedoch verneint." Damit habe die Stadt "den öffentlichen Interessen, den Sicherheitsinteressen und dem Schutz von Rechten der die Straße nutzenden Autofahrer den Vorrang einräumen" können.

    Augsburger Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu Fahrrad-Demo auf A8 ab

    Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht zudem darauf, dass es "mildere Mittel" gebe, um dem Anliegen nachzukommen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Insofern seien die Sicherheitsbedenken, die die Stadt gegen die Nutzung der Autobahn vorgebracht hatte, "plausibel und nachvollziehbar" gewesen. Durch die notwendigen Sperrungen der Straße über einen "nicht unerheblichen Zeitraum" komme es zu Eingriffen in die Rechte Dritter, also insbesondere von Autofahrerinnen und Autofahrern.

    Der Eilantrag war im Laufe des Mittwochs eingegangen. Klimaaktivistinnen und -aktivisten wollten ein etwa zwei Kilometer langes Teilstück der A8 nutzen, um sich für ein generelles Tempolimit und gegen den weiteren Ausbau von Autobahnen auszusprechen. Die Stadt untersagte dies jedoch und verwies unter anderem auf Sicherheitsbedenken und zu erwartende mehrstündige Einschränkungen auf der A8. Als Versammlungsbehörde setzte sie deshalb eine alternative Strecke fest – abseits der Autobahn.

    Im Eilantrag, der aus den Reihen der Klimaaktivistinnen und -aktivisten kam, hatte es geheißen, die A8 müsse nur kurz gesperrt werden und der geplante Verlauf über die A8 sei sicher. Zudem gebe es einen engen Bezug zwischen Versammlungsort und -thema. In nächster Instanz könnte der Antragsteller, eine Privatperson, noch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) bemühen. Wie sich im Lauf des Donnerstagabend herausstellte, sieht er davon jedoch ab. Damit findet die Demo am Sonntag auf der Strecke statt, die die Stadt in ihrem Bescheid festgelegt hat. Beginn ist um 14 Uhr am Rathausplatz.

    Stadt sieht Einschätzung der Klima-Demo auf der Autobahn bestätigt

    Der Augsburger Klimaaktivist Ingo Blechschmidt erklärte auf Anfrage, er bewerte es als "sehr positiv", dass das Verwaltungsgericht festgestellt habe, dass Demonstrationen auf Autobahnen grundsätzlich möglich seien. Dies sei im Bescheid der Stadt verneint worden. "Schade" sei dagegen, dass das Gericht der Darstellung der Stadt gefolgt sei, dass wegen der Demo eine mehrstündige Sperrung der Autobahn erforderlich sei. Trotz der Absage für Sonntag werde man in einigen Wochen einen neuen Versuch starten.

    Die Stadt Augsburg sieht sich unterdessen in ihrer Einschätzung bestätigt. Er begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, erklärte Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) auf Anfrage. "Die Versammlungsfreiheit genießt einen elementaren Stellenwert, der Schutz von Leben und Gesundheit und die ungehinderte Einsatzmöglichkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst sind für mich als Ordnungsreferent jedoch ebenfalls von überragender Bedeutung." 

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