Jugendgruppen sind vor knapp einem Jahr im Schlössle-Park in Pfersee aneinandergeraten. Dabei schlug ein Jugendlicher mit einem Hammer auf einen Kontrahenten ein und brach ihm den Schädel. Der 15-Jährige wurde in diesem August zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nun gibt es erneut Schlagzeilen um das Schlössle im Stadtteil. Diesmal geht es um räuberische Erpressung und um fünf junge Männer, die sich vor der Jugendkammer des Augsburger Amtsgerichts verantworten mussten. Die Männer afghanischer Herkunft, zwischen 17 und 24 Jahre alt, sollen einen Bekannten bedroht haben, damit er ihnen einen Kumpel „ausliefert“. Ein Problem für die Ermittler in dem Verfahren: die ungewohnten Namen der Beschuldigten.
Eine zentrale Rolle spielte ein 20-jähriger Kaufmann, der es mit seinen persönlichen Daten wohl etwas großzügig gehalten hatte. So passierte es wohl, dass Bekannte von ihm – im Verfahren war er als Zeuge aufgetreten – „auf seine Kappe“ Autos ausliehen, ohne dass er davon wusste. Dann ereignete sich auch noch ein Unfall. Der 20-Jährige wurde von der Verleihfirma mit einer Rechnung von über 6000 Euro konfrontiert. Um an dieses sein Geld zu kommen, baute der Kaufmann – offensichtlich nicht alleine – Druck auf diejenigen auf, die er als Verursacher ausgemacht hatte.
Er wurde ans Jugendzentrum beim Pferseer Schlössle in Augsburg gelockt
Die in seinen Augen Schuldigen erzeugten jedoch Gegendruck, der sich auch gegen einen 22-jährigen Geschädigten richtete, ein Bekannter des Kaufmanns. Dieser, Lagerarbeiter von Beruf, und wie viele der Beteiligten in Pfersee wohnhaft, wurde eines Abends Mitte März 2024 ans Jugendzentrum beim Pferseer Schlössle gelockt. Gelockt dergestalt, dass ihn eine ihm angeblich unbekannte junge Dame anrief und ihn um Hilfe bat, weil sie alkoholisiert und orientierungslos sei. Auch seien wohl sexuelle Offerten zur Sprache gekommen.
An Ort und Stelle erschienen, sah der Geschädigte sogar noch ein Mädchen verschwinden. Statt ihrer erwarteten ihn aber vier junge Männer „live“, der fünfte am Telefon. Bei ihnen handelte es sich um die Angeklagten, darunter zwei Brüder. Und die stellten dem Lagerarbeiter Prügel, den Tod und anderes Unheil in Aussicht, sollte er ihnen nicht seinen Kumpel, den Kaufmann „ausliefern“. Ihn sollten im Übrigen ähnliche Sanktionen erwarten.
Der Geschädigte besprach sich zwar mit dem Kaufmann, mehr aber auch nicht. Der Druck auf die beiden wurde aufrechterhalten, indem etwa mehrfach Personen vor den Wohnungen beobachtet wurden. Die Mutter des Kaufmanns zeigte im Zeugenstand ein Foto vor. Dann erfolgte ein sogenannter Gruppenanruf beim Geschädigten, an dem laut dessen Aussage rund 30 Personen beteiligt gewesen seien. Es ging immer noch um die Sache mit dem Kaufmann. Der hatte unterdessen Anzeige bei der Polizei wegen den Autoleih-Geschäften erstattet. Sohn und Mutter bestätigten vor Gericht, den erpressten Lagerarbeiter bestärkt zu haben, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dies tat er auch.
In der Gerichtsverhandlung offenbarten sich gewisse Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wer von den angeblich Beteiligten was gesagt und getan haben soll. Ein Polizeiermittler bestätigte Probleme, wenn Beschuldigte hier nicht geläufige Namen aus anderen Kulturkreisen tragen. Da werde einer von allen mit seinem zweiten Vornamen genannt – und geht erst einmal so ins Protokoll ein. Ein anderer gelangt gar mit zwei Vornamen, aber ohne Familienname in die Akten. Einer derartigen Unschärfe „verdankte“ offenbar der Mandant von Verteidiger Michael Bauer seine Anklage, die eigentlich seinen Bruder hätte treffen sollen.
Prozess am Jugendgericht Augsburg: Von räuberischer Erpressung wollten sie nichts wissen
Keine Frage, dass erfahrene Strafverteidiger wie in diesem Fall Andreas Thomalla, Ralf Schönauer, Michael Bauer, Stefan Mayer und Stefan Mittelbach konkrete Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihre Mandanten in Zweifel zogen. Zumal die Angeklagten zwar bestätigten, bei der Angelegenheit dabei gewesen zu sein, den Sachverhalt aber deutlich entspannter sahen und von einer räuberischen Erpressung nichts wissen wollten. Vorsitzender Richter Fabian Espenschied und seine beiden Schöffen taten alles, den Durchblick zu behalten.
Am Ende eines langen Verhandlungstages lagen Staatsanwältin Pia Kurtenbach, die fünf Verteidiger mit ihren Plädoyers und das Gericht mit seinem Urteil nicht weit auseinander. Zwei der fünf jungen Männer wurden freigesprochen, weil ihre Tatbeteiligung nicht einwandfrei festgestellt werden konnte. Einer der Angeklagten wurde wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, ein weiterer zu 72 Stunden Hilfsdiensten samt einer Gesprächsweisung. Der fünfte erhielt eine Woche Dauerarrest und einen konfrontativen Trainingskurs als Ahndung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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